Verzögerung beim Gutachter beeinträchtigt nicht den Nutzungsausfall

Schleswig · Nach einem Unfall bewertet ein Gutachter den Schaden am Auto. Lässt sich der Sachverständige zu viel Zeit, muss die Versicherung den gesamten Nutzungsausfall übernehmen. Selbst wenn das Prozedere Wochen dauert.

 Gutachter gefragt: Wer hat nach einem Unfall Schuld und wie hoch sind die Kosten? Foto: Robert Schlesinger

Gutachter gefragt: Wer hat nach einem Unfall Schuld und wie hoch sind die Kosten? Foto: Robert Schlesinger

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Wenn ein Unfallgutachten beim Sachverständigen liegen bleibt, bekommt der Geschädigte auch in dieser Zeit einen sogenannten Nutzungsausfall. Die verzögerte Übermittlung des Gutachtens könne dem Unfallopfer schließlich nicht angelastet werden, entschied das Oberlandesgericht Schleswig (Az.: 7 U 146/11). Der Nutzungsausfall ist folglich für den gesamten Zeitraum zwischen Unfall und Ende der Reparatur zu zahlen.

Wie der ADAC berichtet, hatte der Geschädigte in dem verhandelten Fall seinen Wagen noch am Unfalltag einem Sachverständigen übergeben, damit dieser ein Schadensgutachten erstellt. Das fertige Schriftstück wurde aber versehentlich erst nach drei Wochen an den Autobesitzer geschickt. Erst dann konnte die Reparatur beginnen. Die gegnerische Versicherung weigerte sich, für die gesamte Zeit einen Nutzungsausfall zu zahlen - zu Unrecht: Sie wurde vom Gericht dazu verpflichtet.

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