Schlaglochschaden: Beweisführung für Schadenersatz schwierig

Dresden · Schlaglöcher gibt es überall - in Heilbronn ist ein Cabrio in ein besonders großes gefahren. Ein Gericht hat die Stadt nun dazu verdonnert, dem Fahrer Schadenersatz zu zahlen. Was bedeutet das für andere Städte?

 Schlaglochschäden am Wagen: In einigen Fällen können Schadenersatzansprüche gegen Bund oder Gemeinde erhoben werden. Foto: Franziska Kraufmann

Schlaglochschäden am Wagen: In einigen Fällen können Schadenersatzansprüche gegen Bund oder Gemeinde erhoben werden. Foto: Franziska Kraufmann

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Kommt es durch ein Schlagloch zu einem Schaden am Auto, bleibt der Fahrer meist auf einem Teil der Reparaturkosten sitzen. Im Regelfall werde eine Mithaftung des Autofahrers aufgrund eines Verstoßes gegen das Sichtfahrgebot angenommen, sagt Christian Janeczek, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden. Fährt der Autofahrer also so schnell, dass er nicht jederzeit vor einem Schlagloch anhalten kann, haftet er mit.

Um Ansprüche gegen den Baulastträger - also den Bund, die Gemeinde oder den Landkreis - geltend zu machen, muss nachgewiesen werden, dass dieser die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, wie Janeczek sagt. Dieser kommt die Behörde meist schon dadurch nach, dass sie regelmäßig den Zustand der Straßen überprüft. Besteht ein Schlagloch also schon länger, hat der Autofahrer gute Karten, seinen Schaden ersetzt zu bekommen.

In einem jetzt vom Landgericht Heilbronn entschiedenen Fall, sprach das Gericht einem Autofahrer, dessen Cabrio bei der Fahrt durch ein besonders großes Schlagloch beschädigt worden war, 300 Euro Schadenersatz zu. Die Stadtverwaltung hatte das Schlagloch zwar verfüllt, aber nicht wieder überprüft. Der Kläger hatte allerdings 600 Euro Schadensersatz gefordert.

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