Nötigung kann den Führerschein kosten

Berlin · Dicht auffahren, überholen und dann noch ausbremsen: Solch ein Verhalten gilt im Straßenverkehr zurecht als Nötigung. Und die kann im Extremfall den Führerscheinentzug zur Folge haben.

 Wer andere Autofahrer nötigt, muss mit einer Geldstrafe rechnen und in manchen Fällen auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen. Foto: Carsten Rehder

Wer andere Autofahrer nötigt, muss mit einer Geldstrafe rechnen und in manchen Fällen auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen. Foto: Carsten Rehder

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Nötigung im Straßenverkehr kann die Fahrerlaubnis kosten. Das gilt zum Beispiel, wenn der betreffende Autofahrer ein gefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten schuldig bleibt. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin und bezieht sich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az.: 3 L 441/13.NW).

In dem Fall war ein Autofahrer einem anderen Pkw zunächst dicht aufgefahren, hatte ihn dann überholt und anschließend ausgebremst. Wegen Nötigung erhielt er eine Geldstrafe von 1400 Euro sowie ein Fahrverbot von zunächst drei Monaten und wurde zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) aufgefordert. Als der Mann das Gutachten schuldig blieb, entzog ihm die Behörde den Führerschein. Der Fahrer habe Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial gegeben und sich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen, so die Richter.

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