„Unechter“ Kreisverkehr In manchen Kreiseln gilt rechts vor links

Essen · Nicht jede kreisförmige Verkehrsführung ist auch ein „echter“ Kreisverkehr - und dann gelten andere Vorfahrtsregeln. Welche sind das und wie können Sie den „echten“ vom „unechten“ unterscheiden?

 Kreisverkehr, oder kreisförmige Verkehrsführung? Fehlt beim Kreisel das Schild „Vorfahrt gewähren“, gilt rechts vor links. Foto: Dpa-Infografik Gmbh/dpa-tmn

Kreisverkehr, oder kreisförmige Verkehrsführung? Fehlt beim Kreisel das Schild „Vorfahrt gewähren“, gilt rechts vor links. Foto: Dpa-Infografik Gmbh/dpa-tmn

Foto: Dpa-Infografik Gmbh

„Wenn ich im Kreisverkehr fahre, habe ich Vorfahrt“, denken vielen Autofahrer. Doch das kann im Einzelfall ein gefährlicher Irrtum sein.

Fehlt einer kreisförmig aufgebauten Kreuzung mit dem Verkehrszeichen „Kreisverkehr“ (215) zusätzlich das Schild „Vorfahrt gewähren“ (205), kann man laut Institut für Zweiradsicherheit (ifz) von einem sogenannten „unechten“ Kreisverkehr sprechen.

Dann gilt die Rechts-vor-links-Regelung. Das ist übrigens auch dann der Fall, sollte gar kein Verkehrszeichen die kreisförmig gestaltete Kreuzung kennzeichnen. Das heißt, von rechts einfahrende Fahrzeuge haben in solchen Fällen Vorfahrt.

Wenn Verkehrsteilnehmer das an der Einfahrt übersehen, kann es zu gefährlichen Begegnungen kommen, weil im Zweifel beide Parteien meinen, Vorfahrt zu haben. Das ifz rät daher, genau auf die Beschilderung zu achten, bevor man einfährt.

(dpa)
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