EU-Richtlinie Bußgeld für alten Führerschein im Ausland abwenden

Heilbronn · Wer heute noch mit einem grauen oder rosafarbenen Papierführerschein unterwegs ist, bekommt im Ausland mitunter Probleme bei der Verkehrskontrolle. Ein mitgeführter Text kann helfen.

 Der alte Führerschein ist noch gültig: Trotzdem kann er in einigen EU-Ländern von Polizisten beanstandet werden - zu Unrecht. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Der alte Führerschein ist noch gültig: Trotzdem kann er in einigen EU-Ländern von Polizisten beanstandet werden - zu Unrecht. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Foto: Andrea Warnecke

Der alte graue oder rosa Führerschein aus Papier ist noch gültig - trotzdem wird er in manchen Ländern beanstandet. Die Organisation Geld und Verbraucher (GVI) berichtet von Fällen, in denen sogar ein Bußgeld von Polizisten im EU-Ausland verhängt wurde.

Zu Unrecht, wie die Verbraucherschützer betonen: Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen (Punkt 6).

Daher sollten Besitzer der alten Führerscheine einen Textauszug der EU-Richtlinie in der jeweiligen Landessprache auf ihre Reise mitnehmen. Bei Problemen bei einer Verkehrskontrolle sollte man diesen vorzeigen.

(dpa)
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