Alkoholfahrt von Taxifahrern wird härter bestraft

Celle · Die Strafe für eine Alkoholfahrt ist nicht für jeden Fahrer gleich. Wer Profi im Autofahren ist, an den werden höhere Ansprüche gestellt. Berufskraftfahrer drohen daher bei Alkohol am Steuer härtere Konsequenzen.

 Wer sich betrunken ans Steuer eines Taxis setzt, handelt vorsätzlich und wird härter bestraft. Foto: Tobias Hase

Wer sich betrunken ans Steuer eines Taxis setzt, handelt vorsätzlich und wird härter bestraft. Foto: Tobias Hase

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Für betrunkene Taxifahrer gelten zwar keine anderen Gesetze, aber sie werden in der Regel härter bestraft, als andere Autofahrer. Zu diesem Ergebnis kam das Oberlandesgericht Celle und bestätigte in einem Beschluss (Az.: 32 SS 169/13) ein vorangehendes Amtsgerichts-Urteil.

In dem verhandelten Fall hatte ein Taxifahrer trotz Fahrbereitschaft so viel Alkohol getrunken, dass er eine Blutalkoholkonzentration von 2,14 Promille hatte. Er wurde daraufhin wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr und nicht bloß wegen Fahrlässigkeit verurteilt. Als Berufskraftfahrer wisse der Taxifahrer, dass es besonders gefährlich sei, alkoholisiert am Straßenverkehr teilzunehmen, befanden die Richter. Deshalb müsse man in der Regel von Vorsatz ausgehen.

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