Das Ausbildungs-ABC Struktur der Ausbildung

Wie ist die Ausbildung zwischen Schule und Ausbildungsbetrieb genau geregelt? Wie wirkt die IHK dabei mit? Und was muss der Betrieb leisten?

Das Ausbildungs-ABC: Struktur der Ausbildung
Foto: Roland Joisten

Die Ausbildung im General-Anzeiger ist dual, findet also an zwei Lernorten statt: Im Betrieb und in der Schule. Dabei hat der Gesetzgeber sehr genau festgelegt, was die beiden Ausbildungsstellen leisten und beachten müssen.

Die Ausbildungsordnung

Hierfür wurde das Berufsbild der Medienkaufleute Digital & Print in einer Ausbildungsordnung aufgeschlüsselt. Sie enthält Angaben über:

  1. Berufsbezeichnung
  2. Berufsbild
  3. Ausbildungsdauer
  4. Ausbildungsrahmenplan
  5. Prüfungsanforderungen

Die Betriebe und Schulen müssen sich an die Ausbildungsordnung halten, wenn sie eine Berufsausbildung anbieten möchten.

Die IHK

Die Kontrolle einer guten Ausbildung erfolgt durch die zuständigen Stellen, im Fall der Ausbildung beim General-Anzeiger durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn.

Hier werden die vom Verlag ausgearbeiteten Ausbildungsrahmenpläne kontrolliert und die Zwischen- und Abschlussprüfungen abgelegt.

Abschlussprüfung:

  1. Verlags-Marketing: 70% (schriftlich 35%, mündlich 35%)
  2. Wirtschaft 15% (schriftlich)
  3. BWL 15% (schriftlich)

Der Rahmenlehrplan

Darüber hinaus gibt es den Rahmenlehrplan für die Berufsschulen. Er fällt, wie alle schulischen Angelegenheiten unter die Zuständigkeit der Bundesländer und der Kultusminister Konferenz (KMK).

Der Rahmenlehrplan legt zwölf Lernfelder für die schulische Ausbildung fest und ist ebenfalls verbindlich. Er soll den Auszubildenden alle wichtigen Inhalte vermitteln, um die Abschlussprüfung sicher bestehen zu können.

Hierbei wird besonders die überbetriebliche Ausbildung beachtet, sodass die Auszubildenden auch Fähigkeiten erlernen die im Betrieb nicht vermittelt werden können.

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