Interview mit WFLV-Präsident Hermann Korfmacher "Die Anträge werden zügig und im Interesse der Flüchtlinge bearbeitet"

Bonn · Dem Westdeutschen Fußball- und Leichtathletik-Verband (WFLV) ist sehr daran gelegen, Flüchtlingen möglichst umgehend die Spielberechtigung für ihre neuen Vereine auszustellen. Mit Hermann Korfmacher, dem Präsidenten des WFLV, sprach unser Mitarbeiter Benedikt Brinsa.

Woran liegt es, dass Flüchtlinge teilweise sehr lange auf eine Spielerlaubnis warten müssen?
Hermann Korfmacher: Es wäre falsch, den Eindruck entstehen zu lassen, dass Schutzsuchenden die Teilnahme am Spielbetrieb in Deutschland erschwert wird. Das Gegenteil ist der Fall. Der WFLV hat alle möglichen Schritte unternommen, um etwaige Probleme bei den Spielberechtigungen für Flüchtlinge, die am Spielbetrieb der hiesigen Fußballligen teilnehmen möchten, schnell zu beheben. Ich kann versichern, dass wir bei der Bearbeitung und Erteilung der Spielberechtigungen für diese Fälle unkompliziert vorgehen.

Wie muss ein Verein vorgehen?
Korfmacher: Eine Spielberechtigung muss durch den betreffenden Verein bei der Passstelle des WFLV in Duisburg beantragt werden. Bei den Spielberechtigungsanträgen von Flüchtlingen wird allerdings nicht darauf bestanden, alle für gewöhnlich notwendigen Unterlagen, die vielleicht auch gar nicht erbracht werden können, zu erhalten, sondern es werden die Vorgänge mit den Unterlagen bearbeitet, die vorgelegt werden können. Diese Unterlagen, wie etwa ein amtliches Dokument, aus dem der Flüchtlingsstatus und der Name des Spielers hervorgehen, sind für Vereine ohne Probleme zu erlangen.

Was können Vereine unternehmen, damit der Vorgang beschleunigt wird?
Korfmacher: Es ist von Vorteil, bei der Beantragung von Spielberechtigungen bei der Passstelle direkt darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Vorgang um einen Antrag für einen Flüchtling beziehungsweise Anträge für Flüchtlinge handelt. Zudem sollten die erforderlichen Unterlagen/Bescheinigungen dem Antrag direkt beiliegen.

Das klingt nach sehr viel Bürokratie.
Korfmacher: Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass dieses Verfahren im Regelfall gut funktioniert. Unsere Abteilung für Spielberechtigungen ist sehr darauf bedacht, die Anträge zügig und im Interesse der Flüchtlinge und der Vereine abzuwickeln. Einzukalkulieren sind natürlich Postlaufzeiten und eine Wartefrist bis zur Erteilung der vorläufigen Spielerlaubnis von maximal 30 Tagen ab Anfrage durch den DFB. Diesbezüglich sind wir an die Vorgaben der Fifa gebunden. Hier geht es um die Einhaltung internationaler Transfervorgaben.

Wäre es nicht möglich, das Ganze flexibler zu handhaben?
Korfmacher: Nein, der deutsche Fußball ist an die zwingenden Vorgaben der Fifa gebunden.

Wie sieht die Unterstützung des WLFV aus?
Korfmacher: Der WFLV setzt sich ohne Einschränkungen für Schutzsuchende vor Krieg und Verfolgung ein. Um Flüchtlingen die Integration durch die Teilnahme am Spielbetrieb zu erleichtern, unterstützt der WFLV die vereinfachten Möglichkeiten, Spielberechtigungen zu beantragen. Für genauere Informationen hat unser Verband auf seiner Homepage einen Leitfaden für Vereine zusammengestellt.

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