Aufstiegschaos der Kreisliga KSG Köln hält Bonner Urteil für rechtswidrig

Bonn · Nach Meinung des KSG Köln unter dem Vorsitz von Axel Zimmermann hätte ein Ippendorfer Spieler im Duell gegen den SV Beuel nicht auflaufen dürfen. Damit könnte die Partie gegen Ippendorf gewertet werden und der SV in die Bezirksliga aufsteigen.

Am kommenden Sonntag startet der 1. FC Niederkassel die Vorbereitung auf die neue Saison. Dabei wird die wichtigste Frage für den Vizemeister der abgelaufenen A-Liga-Spielzeit im Kreis Sieg nicht beantwortet sein: In welcher Liga treten die Niederkasseler in der kommenden Spielzeit überhaupt an? Bezirksliga oder erneut in der A-Klasse? "Das ist für uns eine unbefriedigende Situation", sagt Niederkassels erster Vorsitzender Marc Pfister. "Es gibt schon einige Spieler, die mindestens in der Bezirksliga spielen wollen. Und das können wir – obwohl die Saison schon drei Wochen vorbei ist – noch immer nicht zusagen."

Hintergrund der Unklarheit ist der Einspruch des SV Beuel gegen eine Wertung eines A-Liga-Spiels in der Bonner Kreisklasse. Ippendorf hatte gegen Beuel einen Akteur eingesetzt, der nach Auffassung des SV nicht hätte spielen dürfen, da die vom Kreissportgericht (KSG) Bonn anberaumte Sperre von einem Spiel nicht regelkonform sei. Diese Auffassung wurde nun vom KSG Köln bestätigt. In dem Urteil unter Vorsitz von Axel Zimmermann heißt es: "Der Spieler hätte im Spiel gegen den SV Beuel 06 nicht eingesetzt werden dürfen und der Einspruch gegen die Spielwertung wird spieltechnische Folgen nach sich ziehen."

Kreissportgericht Köln bestätigt Urteil des Bezirkssportgericht

Das Urteil könnte dem SV Beuel als Basis dienen, die Wertung aus dem Spiel gegen Ippendorf zu erhalten. Dann würden die 06er in der Quotientenregelung an Niederkassel vorbeiziehen und wären Bezirksligist. Auch die Sieg-Teams Kaldauen und Adler Meindorf würden nicht aus ihren Ligen aufsteigen. Aus Sicht des KSG Köln hätte das Bonner Urteil nicht zur Aufhebung einer automatischen Sperrstrafe von mindestens zehn Tagen führen dürfen, da "das Urteil nicht rechtskräftig und zudem noch mit mehreren Rechtsfehlern behaftet war." Soll heißen: Obwohl das KSG Bonn ein Urteil gefällt und dieses Ippendorf mitgeteilt hat, hätte der Spieler entgegen des Urteils nicht spielen dürfen.

Für Pfister unverständlich: "Wenn ein zuständiges Sportgericht nicht weiß, was es tut, wie soll es dann ein Verein wissen. Von uns wird erwartet, dass wir juristisch informiert sind, das KSG macht aber so gravierende Fehler", sagt Pfister. "Wenn ich mitgeteilt bekomme, der Spieler darf spielen, dann lasse ich ihn spielen."

Auch das KSG Köln kommt zu der Erkenntnis, dass in Bonn Fehler gemacht worden sind. Immerhin so gravierend, dass es das Urteil für rechtswidrig hält. Unter anderem hätte das Urteil in einem Einzelrichterverfahren nicht von zwei Beteiligten gemeinsam – wie in diesem Fall offenbar geschehen – entschieden werden dürfen.

Mündliche Verhandlung beim Bezirkssportgericht

Niederkassel ist bereits in Revision gegangen. Damit geht die Verhandlung zurück an das Bezirksgericht (BSG) I. Für Donnerstag ist dazu eine mündliche Verhandlung anberaumt. "Wenn diese ganze Geschichte vor dem Ende der Saison verhandelt worden wäre, würden wir diese ganze Diskussion nicht mehr führen müssen", sagt Pfister. "Egal, wie es ausgegangen wäre, wir hätten es akzeptiert und wüssten, wo wir spielen." Immerhin versichert er, dass Niederkassel eine schlagkräftige Mannschaft stellt, unabhängig von der Liga. Aber: "Es wäre schon sehr bitter, wenn man uns die tollen Derbys gegen Rheidt oder Mondorf nimmt. Da haben wir lange drauf gewartet." Sollte das BSG das Kölner Urteil bestätigen, will der 1. FC Niederkassel erneut in Revision gehen.

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