Kurioses Urteil 1860-Fans mussten im Bayern-Shop einkaufen

München · 1860 gegen Bayern - das waren einst große Münchener Stadtderbys. Doch die Rivalität der Fans ist auch durch den Niedergang der 60er nicht erloschen. Zwei "Löwen"-Fans wurden nach einem Angriff auf einen Bayern-Fan jetzt zu einer besonderen Strafe verurteilt - und entgingen so dem Gefängnis.

Kurioses Urteil: 1860-Fans mussten im Bayern-Shop einkaufen
Foto: dpa

Blau gegen Rot - dieses Duell gibt es in Fußball-München nur noch in der Regionalliga, beim Spiel der zweiten Mannschaften von Bayern und 1860. Das ändert jedoch nichts daran, dass das Derby eine heiße, zuweilen auch zu heiße Nummer für einige Anhänger beider Vereine ist.

Zum Beispiel für zwei gewalttätige Fans des TSV 1860. Nach dem Derby am 12. August 2014 überfielen sie einen jungen Bayern-Fan am Münchener Hauptbahnhof, raubten und zerrissen dessen Fan-Utensilien. Die beiden jungen Männer wurden gefasst und in erster Instanz zu 15 Monaten Haft verurteilt - allerdings mit einem Hintertürchen.

Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs mussten die Täter im Fanshop des FC Bayern neue Kleidungsstücke für das Opfer kaufen, im Gegenzug mussten sie die Haft nicht antreten. Zur Berufungsverhandlung am Mittwoch kamen die beiden geständigen 60er dann tatsächlich mit gefüllten Fanshop-Tüten des Erzrivalen.

Der Richter ließen daraufhin noch einmal eine gewisse Gnade walten. Das Landgericht München verurteilte die beiden Angeklagten letztlich zu Bewährungsstrafen von zehn Monaten und einem Jahr. Außerdem gilt mit dem Urteil ein zuvor bereits verhängtes dreijähriges, bundesweites Stadionverbot.

Mit dem Urteil folgte das Gericht in der Berufungsverhandlung weitgehend den Anträgen der beiden Verteidiger. Sie legten dar, dass ihre beiden Mandanten nicht zur Ultra-Fan-Szene gehören. Auch zeigten beide Angeklagten Reue, legten ein Geständnis ab und entschuldigten sich beim Opfer.

Bei dem Täter-Opfer-Ausgleichs, den die Verteidigung angeregt hatte, soll es nicht bleiben: Beide Angeklagte zahlen jeweils 500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer.

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