Für Spiele gegen Köln: DFB belegt Gladbach mit Auflagen

Frankfurt/Main · Borussia Mönchengladbach muss wegen Zündeleien seiner Fans eine Geldstrafe bezahlen und künftig für Spiele gegen den 1. FC Köln strenge Auflagen erfüllen. Dies urteilte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt/Main.

 Am 14. Februar hatten Kölner Anhänger im Borussia-Park den Platz gestürmt. Foto: Maja Hitij

Am 14. Februar hatten Kölner Anhänger im Borussia-Park den Platz gestürmt. Foto: Maja Hitij

Foto: DPA

9000 Euro kostet es den Champions-League-Teilnehmer, dass seine Anhänger im DFB-Pokalspiel beim FC Homburg 08 am 16. August Pyrotechnik abgebrannt und während der Bundesliga-Partie gegen den Hamburger SV am 24. September Getränkebecher auf das Spielfeld geworfen haben.

In der Begegnung zwischen Mönchengladbach und dem 1. FC Köln am 14. Februar zündeten Kölner Fans ebenfalls unerlaubt Feuerwerkskörper. Dies führte zu einem verspäteten Anpfiff und zu einer Spielunterbrechung in der 46. Minute.

Zudem überstiegen knapp ein Dutzend Kölner Zuschauer den Innenraumzaun und öffneten von innen das Fluchttor; dabei kam es zu Handgreiflichkeiten mit Ordnern. Deshalb muss die Borussia nun wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes gemeinsam mit dem 1. FC Köln und in Absprache mit dem DFB ein Sicherheitskonzept für die beiden kommenden Spiele gegen den Rivalen erstellen.

Für das nächste Heimspiel gegen Köln schreibt der Verband vor, dass die Borussia nur die Hälfte des zulässigen Kartenkontingents an die Gäste ausgibt. Verbessern muss der Club vom Niederrhein außerdem die Infrastruktur im Gästebereich - für mindestens 50 000 Euro. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 5000 Euro wegen des Abbrennens von Feuerwerkskörpern wurden auch Meister FC Bayern München und Zweitligist FC St. Pauli verurteilt.

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DFB-Pressemitteilung

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