Fragen und Antworten So stehen die Chancen des 1. FC Köln auf ein Wiederholungsspiel

Köln · Der Videobeweis gerät bereits in seiner Testphase mehr und mehr in die Kritik. Der 1. FC Köln will am Dienstag entscheiden, ob er Protest gegen die Wertung des mit 0:5 verlorenen Spiels in Dortmund einlegt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Warum wollte der FC Protest einlegen?

Weil man für die Zukunft Rechtssicherheit bei ähnlich gelagerten Fällen schaffen wollte. Trainer Peter Stöger sagte: „Ich bin ein Verfechter des Videobeweises. Aber wenn er funktionieren soll, müssen solche Dinge geklärt sein.“

Ist das auch ohne Protest möglich?

Ja. Sollte seitens des Deutschen Fußball-Bundes zugesichert werden, dass ein solcher Fall nicht mehr vorkommt, würden die Kölner wohl auf den Protest verzichten. Sie wollen nicht unfair gegenüber Dortmund auftreten, sondern wehren sich allein gegen einen Regelverstoß, der durch den Videoassistenten verursacht wurde.

Die Intervention des erfahrenen Fifa-Schiedsrichters erfolgte, weil er aufgrund der Videobilder anderer Meinung als Schiedsrichter Patrick Ittrich war. Während der ein Foul an FC-Torwart Timo Horn gesehen haben wollte und deshalb das Spiel per Pfiff unterbrach, war Brych der Meinung, Horns Kollege Dominique Heintz sei der Verursacher gewesen, der Treffer also regulär erzielt worden. Was Brych nicht mitbekam, war der Pfiff, weil es im Videoraum keinen Ton zum Bild gibt.

Was geschah durch den Pfiff?

Das Spiel war in genau diesem Moment unterbrochen, alles weitere Geschehen hätte bedeutungslos sein müssen, der Treffer nicht zählen dürfen. Statt das Tor nachträglich anzuerkennen, hätte der Unparteiische das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortsetzen müssen. Da die einminütige Nachspielzeit der ersten Spielhälfte längst abgelaufen war, wäre es mit der Dortmunder 1:0-Führung in die Halbzeitpause gegangen.

Wie sind die Chancen auf eine Neuansetzung?

Sie sind gegeben. Denn in der Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) heißt es unter Paragraf 17, Absatz 2, Variante c, dass ein Einspruch möglich ist, wenn der Regelverstoß des Unparteiischen den Spielausgang „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ beeinflusst hätte. Das ist zwar hypothetisch, aber ein Ein-Tore-Rückstand hätte theoretisch vom FC in Dortmund in der zweiten Halbzeit ausgeglichen werden können.

Was sagen die Regelwärter zu dem Fall?

Das International Football Association Board (Ifab) ist ein achtköpfiges Gremium, das einmal im Jahr tagt und auf die Einhaltung der von ihm beschlossenen Fußballregeln achtet. Es legte fest, dass Fehlentscheidungen durch den Videoassistenten keinen Einfluss auf die Spielwertung haben. Ginge es also nur um die Einmischung von Felix Brych, wäre ein Wiederholungsspiel ausgeschlossen.

Ja und nein. 1997 war ein Wiederholungsspiel zwischen 1860 München und dem KSC angesetzt worden. Doch der Weltverband Fifa stimmte gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts mit Verweis auf den Schutz der Tatsachenentscheidung. Die Frage hier ist: Handelt es sich nach dem Eingriff des Videoassistenten noch um eine Tatsachenentscheidung? Damit verbunden wäre auch die Frage: Ist der Videoassistent nur ein Assistent wie die Linienrichter oder ein Oberschiedsrichter?

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