1. FC Köln So könnte es beim Modeste-Transfer weitergehen

Köln · Der Transfer von Anthony Modeste zum 1. FC Köln zieht sich hin. Die Fifa hat bereits verlauten lassen, dass die Kündigung des Stürmers bei seinem Club in China nicht rechtens gewesen sei. So könnte es jetzt weitergehen.

Wenn doch für Anthony Modeste alles so einfach wäre wie Fußballspielen. Der Franzose grätschte, rannte und schoss am Mittwoch am Geißbockheim, was das Zeug hielt. Als ginge es darum, sich einen Platz in der Startelf des 1. FC Köln für das Zweitliga-Heimspiel am Montag gegen Magdeburg zu erkämpfen. Tatsächlich aber dürfte der 30-Jährige versucht haben, seinen Frust abzubauen, den die zunehmend komplizierte Situation um seine ausstehende Spielberechtigung produziert hat.

Nach dem Poker um seine Ausstiegsklausel im Sommer 2016 und dem Gezerre um seinen Wechsel von Köln nach China ein Jahr später steckt Modeste erneut in einer komplexen, juristischen Auseinandersetzung. Diesmal geht es um die Rechtmäßigkeit der von ihm im Sommer 2018 wegen einer offen gebliebenen Prämienzahlung ausgesprochenen Kündigung seines bis 2020 laufenden Arbeitspapieres beim chinesischen Erstligisten Tianjin Quanjian. Die Kündigung erfolgte auf Grundlage des Schweizer Arbeitsrechts, das in dem Vertrag verankert ist.

Der 1. FC Köln ging deshalb davon aus, dass die Kündigung rechtmäßig ist und Modeste vertragslos war, als der Zweitligist den Torjäger am 17. November verpflichtete und mit einem Kontrakt bis 2023 ausstattete. Kompliziert wird es, weil der Weltfußballverband Fifa die Spielgenehmigung erteilt. Und die Fifa hat eben ihre eigenen Statuten. So erging am Freitag in Zürich ein Urteil, das die Beteiligten im Unklaren lässt. Und mit dem der Weltverband versucht, seine eigenen Regeln für das Transfergeschäft dagegen zu schützen, dass Spieler und Clubs es mit dem in ihren Verträgen zugrunde liegenden Arbeitsrecht aushebeln können. Jean-Marc Bosmann lässt grüßen.

Nach Fifa-Recht hatte Modeste trotz der nachweislich ausstehenden Gehaltszahlung keinen „triftigen Grund“ bei Tianjin zu kündigen. Zur Erklärung: Die Summe, die die Chinesen dem Torjäger schulden und dies auch einräumen, ist nach Fifa-Recht nicht hoch genug, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Der Betrag muss nach Artikel 14, Absatz 2 des Fifa-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern mindestens zwei Monatsgehälter umfassen – im Fall von Modeste also geschätzt 20 Millionen Euro. Die Diskussion um die Spielberechtigung beginnt an dem Punkt, wo sich Verbands- und Schweizer Arbeitsrecht treffen. Welches Recht gilt? Dies muss nun der Internationale Sportgerichtshof Cas klären. Modeste wird der Gang nach Lausanne nicht erspart bleiben. Wie lange diese Entscheidung auf sich warten lässt, ist unklar.

Im Fall von Franck Ribéry zog sie sich fast zwei Jahre hin. Der Profi von Bayern München hatte im Sommer 2005 aufgrund ausstehender Gehaltszahlungen seinen Vertrag bei Galatasaray Istanbul gekündigt und vor dem Cas auf einen ablösefreien Wechsel zu Olympique Marseille geklagt. Der Sportgerichtshof gab ihm Recht, allerdings erst am 25. April 2007. Ribéry konnte aber mit einer vorläufigen Spielberechtigung der Fifa ab der Saison 2005/06 für Marseille auflaufen.

Der 1. FC Köln wird wohl eine solche vorläufige Genehmigung nach dem 1. Januar 2019 bei der Fifa beantragen und hoffen, dass sie bis zum ersten Spiel des Jahres am 31. Januar bei Union Berlin vorliegt. Danach wird der FC darauf hoffen, dass der Cas dem Torjäger recht gibt und die auf der 70-Jahre-Gala des Clubs groß inszenierte Rückholaktion ablösefrei bleibt. Genauso möglich ist aber auch, dass sich die Sache hinzieht und alle Beteiligten abseits der Gerichte eine Regelung finden, um Vertragsauflösung und Wechsel rechtens zu machen. Dann wäre alles – wie so oft im Fußball – eine Frage des Geldes.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort