Neues Anti-Doping-Gesetz Dopern droht Gefängnis

BERLIN · Es ist das vorläufige Ende eines jahrelangen Ringens. Am Mittwoch legen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes vor. Es hat den Anspruch, zu einer schlagkräftigen Waffe im Kampf gegen Leistungsmanipulation zu werden.

 Schon der Besitz von Dopingmitteln soll demnächst strafbar sein.

Schon der Besitz von Dopingmitteln soll demnächst strafbar sein.

Foto: dpa

Erstmals wird mit dem Gesetz der dopende Leistungssportler selbst strafrechtlich belangt. Es ist nun verboten, ein Dopingmittel "ohne medizinische Indikation bei sich in der Absicht, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen, anzuwenden oder anwenden zu lassen". Der Strafrahmen ist auf maximal drei Jahre Freiheitsentzug festgeschrieben.

Wesentlich höher sind die Strafen für dopende Ärzte und andere Hintermänner. Mit bis zu zehn Jahren Haft soll bestraft werden, wer durch Doping "die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet, einen anderen der Gefahr des Todes oder einer schweren Schädigung an Körper oder Gesundheit aussetzt oder aus grobem Eigennutz für sich oder einen anderen Vermögensvorteile großen Ausmaßes erlangt". Das Gesetz bestraft auch schon den Besitz von Dopingmitteln, unabhängig davon, in welcher Menge er nachgewiesen werden kann.

Aus den Reihen des Sports gab es am Dienstag zustimmende Äußerungen. So sprach der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, Clemens Prokop, von einem "Riesenschritt in Sachen effektiver Doping-Bekämpfung". Er hoffe sehr, dass am Ende des nun beginnenden parlamentarischen Verfahrens "der Entwurf zum Gesetz wird".

Auch der Teammanager des Deutschen Fußball-Bundes, Oliver Bierhoff, begrüßte den Entwurf. Doping sei "kein kleines Delikt", sagte er: "Nur mit harten, drastischen Strafen schafft man es, den Sport sauber zu bekommen."

Ungeteilt ist die Zustimmung aus der Sportwelt allerdings keineswegs. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hielt sich gestern auffallend mit Stellungnahmen zurück. Tatsächlich ist man dort ziemlich unglücklich mit dem Gesetzentwurf. Und das gleich aus mehreren Gründen. Vor allem macht man sich beim DOSB Sorgen, dass der Weg über die Strafgerichte die eigene Sportgerichtsbarkeit der Verbände untergräbt.

Die bleibt zwar formal unangetastet, wie der Entwurf ausdrücklich festschreibt. Aber beim Sportbund fürchtet man, dass von den Verbänden gesperrte Doper nun einen Freispruch vor einem ordentlichen Gericht erreichen könnten, um dann den betreffenden Verband mit Schadensersatz-klagen zu überziehen. Das könnte, so die Befürchtung, kleine Sportverbände in den Ruin treiben. Mit dem ungewollten Resultat, dass viele Verbände Doper erst dann sperren könnten, wenn sie gerichtsfest verurteilt sind. Mancherorts wird ebenfalls kritisch gesehen, dass bereits der Eigenbesitz von Dopingmitteln strafbar werden soll.

Dieser Punkt wird auch in der Politik kritisch diskutiert. Die grüne Bundestagsabgeordnete Renate Künast sagte gestern, dieser Weg sei "auch schon in der Drogenpolitik gescheitert". Künast hält es auch für fragwürdig, einen Sportler wegen der Gefährdung seiner eigenen Gesundheit zu bestrafen.

Der Gesetzentwurf soll im kommenden April vom Kabinett verabschiedet werden.

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