Achterbahn auf dem Nürburgring Ring-Racer nimmt Hürde der Kreisverwaltung

KREIS AHRWEILER · Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat ihre Entscheidung pro Ring-Racer getroffen. Die Voraussetzungen für die Genehmigung seien jetzt erfüllt, teilte das Kreishaus gestern mit. Bei der Baugenehmigung für den Betrieb der Anlage am Nürburgring sei damit ein entscheidender Schritt getan.

Alle erforderlichen Unterlagen, bautechnischen Nachweise, Gefährdungsbeurteilungen und Sachverständigengutachten seien vollständig vorgelegt und eingehend geprüft worden.

Die Sicherheit der Anlage habe höchste Priorität. Das Kreisbauamt habe daher strengste Sicherheitsanforderungen zum Schutz von Fahrgästen und Besuchern vorgeschrieben. Dazu zählten unter anderem das Evakuierungskonzept und der Rettungsplan für etwaige Stör- und Notfälle, hohe Anforderungen an Eignung, Qualifikation und Anzahl des Sicherheitspersonals einschließlich der Kontrolle von Fahrgästen. Ebenso gehörten die Wartungs-, Test- und Prüfintervalle der Anlage sowie umfangreiche Dokumentationspflichten zur Betriebssicherheit zu den Auflagen.

Es handele sich nicht um eine Standard-Baugenehmigung, sondern um ein hochkomplexes bau- und sicherheitstechnisches Prüfverfahren, heißt es aus dem Ahrweiler Kreishaus. Alle von der Nürburgring GmbH als Bauherrin beauftragten Prüforganisationen (TÜV Rheinland, TÜV Nord und TÜV Süd) hätten erklärt, dass keine Bedenken gegen die Inbetriebnahme bestehen, wenn alle Auflagen eingehalten werden.

[kein Linktext vorhanden]Der Kreis habe externe Fachbehörden und Fachstellen, unter anderem die obere Bauaufsichtsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, und darüber hinaus eigene Sachverständige eingeschaltet. Diese hätten ebenfalls keine Bedenken gegen die jetzige Entscheidung geäußert. Die Baugenehmigung sei der Nürburgring GmbH wegen der Auflagen zur Anhörung zugestellt worden. Die GmbH hat jetzt vier Wochen Zeit, dazu Stellung zu beziehen.

"Seitdem wir für den Nürburgring verantwortlich sind, haben wir alle Anstrengungen unternommen, um erforderliche Nachweise und Unterlagen zu beschaffen, die es letztlich der Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde möglich gemacht haben, uns die lang ersehnte Betriebserlaubnis zu erteilen", sagte am Freitag der Sanierungsgeschäftsführer des Nürburgrings, Professor Thomas B. Schmidt, in einer ersten Reaktion.

"Nun wollen wir versuchen, dass er noch in diesem Jahr laufen wird, auch wenn sich die Saison bereits dem Ende zuneigt", ergänzte Jens Lieser als Sachwalter der Nürburgring GmbH. Die Prüfung der Auflagen und die Vorbereitung der Stellungnahme an die Kreisverwaltung würden daher nun unter Hochdruck erfolgen.

"Wir freuen uns sehr, dass ein so wichtiges Symbol des Nürburgrings künftig als Zeichen für den Aufbruch und den Neustart stehen wird", bekräftigt Sanierungsgeschäftsführer Schmidt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort