Drogenmilieu in Siegburg Zwei Siegburger wegen versuchten Mordes vor dem Bonner Landgericht

SIEGBURG/BONN · Mit einer undurchsichtigen Auseinandersetzung im Siegburger Drogenmilieu muss sich seit Donnerstag die Schwurgerichtskammer des Bonner Landgerichts beschäftigen: Zwei Männer (32 und 30 Jahre alt) aus der Kreisstadt sind von der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen versuchten Mordes aus Habgier und zur Verdeckung einer Straftat angeklagt worden.

Die beiden Angeklagten sollen am 23. Februar dieses Jahres einen Bekannten in dessen Wohnung am Sonnenhang aufgesucht haben, um von diesem und einem anwesenden Zeugen Geld oder Drogen zu fordern. Anschließend sollen die beiden Opfer mit einem Teleskopschlagstock mehrfach auf den Kopf geschlagen worden sein.

Durch die Gewalteinwirkung sollen die Männer stark blutende Platzwunden erlitten haben - in der Wohnung hatten die Ermittler später mehrere Blutlachen entdeckt. Zudem soll der 30-Jährige einen der Geschädigten mit dessen Schal gewürgt haben. Beim Verlassen der Wohnung sollen die Beschuldigten dann Geld der Opfer und Heroin mitgenommen haben. Laut Anklage wurde den Opfern angedroht, dass sie nun jede Woche 100 Euro abzuliefern hätten. Wenn sie der Polizei etwas erzählen würden, ginge es "richtig los".

Doch ein Zeuge außerhalb des Hauses hatte Hilferufe gehört und die Polizei informiert. Kurz nach der Tat waren die beiden derzeit in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten im Keller der Wohnung des 32-Jährigen festgenommen worden.

Die Beschuldigten behaupteten nun vor Gericht, dass alles "ein Missverständnis" gewesen sei. Sie seien zu dem Bekannten gegangen, um sich für 30 Euro Heroin zu kaufen. Da nur 15 Euro Bargeld vorhanden gewesen seien, hatte der 30-Jährige nach eigenen Angaben seinen Schlagstock als Tauschgeschäft für die Drogen anbieten wollen. Als er das Geld und den Schlagstock herausgeholt habe, soll der Freund des mutmaßlichen Dealers sich bedroht gefühlt und ihn deswegen sofort angegriffen haben.

Da habe er den Mann mit dem Schlagstock geschlagen. Aus Angst davor, dass der vermeintliche Drogenhändler eine Waffe unter einem Tisch hervorhole, will er diesem auf die Hand geschlagen haben. Dabei sei der Schlagstock zerbrochen. Der Prozess wird fortgesetzt.

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