Wittlicher soll bei Einbruch 300 000 Mark erbeutet haben

Anklage nach Haftstrafe in den Niederlanden

Bad Neuenahr-Ahrweiler. (ln) Ein kurioser Fall beschäftigt seit das Ahrweiler Schöffengricht. Ein 40-jähriger Wittlicher muss sich wegen Diebstahls verantworten. Der Mann wurde 1997 in der Nähe von Maastricht wegen eines Entführungsdeliktes festgenommen. Bei ihm hatte die Polizei auch Gegenstände gefunden, die aus der Beute eines Einbruchs 1997 in Bad Neuenahr-Ahrweiler stammen. Nachdem er seine Haftstrafe in den Niederlanden abgesessen hatte, wurde er im Dezember nach Deutschland ausgeliefert.

Der Einbruch hat sich nach Aussage eines Polizeibeamten wie folgt abgespielt: Die Täter hebelten ein Bürofenster auf, gelangten so in ein Firmengebäuden. Im Schreibtisch fanden sie einen Tresorschlüssel. Aus diesem entwendeten sie etwa 3 000 Mark Bargeld.

Dann machten sich die Einbrecher an einem Wandtresor zu schaffen. Mit brachialer Gewalt hebelten sie den Stahlkasten aus seiner Verankerung. Mit einer Sackkarre beförderten sie den Safe zu einem draußen bereit stehenden Wagen und verschwanden. Die aus Wertpapieren, Bargeld und Schmuck bestehende Beute hat einen Wert von etwa 300 000 Mark.

Der Angeklagte, der in Handschellen und Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt wurde, sagte kein Wort. Ein Polizeibeamter bestätigte, dass am Tatort keine verwertbaren Spuren gefunden wurden. Das Einbruchsopfer sagte aus, dass er wenige Wochen nach dem Diebstahl Anrufe von einem Unbekannten bekommen habe. Dieser habe ihm aus dem Tresor stammende Dokumenten zum Rückkauf angeboten. Der Heimersheimer hatte mit dem Anrufer bereits einen Übergabetermin in Holland vereinbart, auf Anraten der Polizei diesen jedoch platzen lassen.

Bekannte des 40-Jährigen sagten aus, dass sie unmittelbar vor der Tat mit ihm in Holland gewesen seien. Die bei ihm gefundenen Schmuckstücke und Goldmünzen hat er angeblich von einem Mann aus Kaiserslautern gekauft. Das jedenfalls geht aus zwei "Kauf-Vereinbarungen" hervor, die bei seiner Festnahme gefunden wurden. Der Prozess wird fortgesetzt.

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