Winterreifen nicht zwingend vorgeschrieben

Straßenverkehrsamt Rhein-Sieg informiert über sicheres Fahren im Winter - Unsicherheit durch Neufassung der Verkehrsordnung

Meckenheim. (sax) Wie ist denn das nun, sind nach der Neufassung der Straßenverkehrsordnung Winterreifen zwingend vorgeschrieben oder vielleicht doch nicht? Diese Frage wurde den Mitarbeitern des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises immer häufiger gestellt.

Grund für dessen Leiter Dieter Siegberg und den Leiter der Außenstelle Meckenheim, Gerhard Breuer, sich der offensichtlich bei vielen Bürgern bestehenden Unsicherheit anzunehmen. Entstanden ist eine Präsentation von Schautafeln und Texten, die in der Außenstelle in Meckenheim am Neuen Markt 50 noch bis Ende März die passenden Informationen liefert.

Quintessenz: Winterreifen sind nicht zwingend vorgeschrieben. Vielmehr sieht das Gesetz vor, dass die Winterbereifung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse angepasst sein muss. Dabei heißt das Schlüsselwort "geeignet", erklärten die Verkehrsexperten Siegberg und Breuer.

Und "geeignet" können sein sowohl Winter- als auch Ganzjahresreifen mit der entsprechenden Kennzeichnung "M + S" für "Matsch und Schnee", Reifen mit dem Symbol einer Schneeflocke und auch Reifen mit einem für winterliche Verhältnisse ausreichenden Profil von mindestens vier Millimetern.

Gibt es auch nach der Neufassung der Straßenverkehrsordnung also keine kategorische Vorschrift für Winterreifen, empfehlen die Verkehrsexperten des Rhein-Sieg-Kreises für ein sicheres Fahren bei Schnee und Eis doch Winterbereifung.

Wer einen Aufenthalt im benachbarten im Ausland plant, kann sich ebenfalls anhand von Schautafeln über die jeweils gültigen Vorschriften informieren. Darüber hinaus gibt es Tipps zur "Informationsquelle Reifen" mit Erläuterungen zu den Einprägungen, zur richtigen Lagerung von Reifen und vielem mehr.

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