Bürger stimmt im Rat ab Kuriose Panne um CDU-Vertreter im Wachtberger Planungsausschuss

Wachtberg · Eigentlich ging es im Wachtberger Planungs- und Umweltausschuss um das Baurecht im Neubaugebiet Niederbachem und die Wünsche der Bauherren. Für Aufregung sorgte bei der Sitzung jedoch ein Fehler der CDU.

 Unterschiedliche Vorstellungen gibt es über die Dachhöhe der auf dieser Fläche in Niederbachem geplanten Häuser.

Unterschiedliche Vorstellungen gibt es über die Dachhöhe der auf dieser Fläche in Niederbachem geplanten Häuser.

Foto: Axel Vogel

Hier eine kleine Ausnahme und da eine kleine Ausnahme: Die Politiker des Wachtberger Planungs- und Umweltausschusses haben sich mit Neubauten in Niederbachem befasst, bei denen die Bauherrn gern mehr Platz unter dem Dach haben wollen. Das Problem: Das entspricht nicht dem dort geltenden Bebauungsplan. Doch noch etwas ganz anderes sorgte in der Sitzung für Durcheinander: ein schwarzes Schaf.

Das saß nach GA-Informationen in den Reihen der CDU. Es handelte es sich um einen sachkundigen Bürger, der wohl jemand anderen vertreten sollte, allerdings gar kein Mitglied im Gremium ist. Das geht aber nicht. Folgende Regelung gilt: Ein Ratsmitglied kann problemlos ein anderes Ratsmitglied vertreten. Ein sachkundiger Bürger kann bei Personalknappheit in der Fraktion nur einspringen, wenn er offiziell als Mitglied oder Stellvertreter gemeldet ist. Der Fehler der CDU fiel nun erst am Ende der Sitzung auf, als schon alle Beschlüsse gefasst worden waren.

Nun war guter Rat teuer: Gelten die Abstimmungen oder nicht? Die Gemeinde hatte sich sicherheitshalber an den Städte- und Gemeindebund gewandt, um das zu klären. Die weitgehend einstimmig gefassten Beschlüsse müssen in einer Sondersitzung förmlich wiederholt werden, erfuhr man dort. So müssen alle Ausschussmitglieder nun noch einmal zu einer Sondersitzung zusammenkommen, die eine Stunde vor der nächsten Ratssitzung am 10. Juli abgehalten wird. Es sollen dadurch übrigens keine zusätzlichen Kosten für den Steuerzahler entstehen.

Bauherren müssen sich an festgelegte Bauhöhen halten

So werden in ein paar Tagen auch die beiden Bauherren Im Tiergarten in Niederbachem noch einmal bestätigt bekommen, dass sie sich an festgelegte Bauhöhen für das Dach zu halten haben. Das hatte bereits die Verwaltung in ihrer Stellungnahme dargelegt, die Politiker bestätigten es. „Das ist ein tiefgreifender Eingriff in den planerischen Grundgedanken“, sagte Friedrich Oettler (FDP). Stein des Anstoßes war in beiden Fällen vor allem die Höhe der Wand unterhalb des Dachs (Kniestock). Die beeinflusst maßgeblich das Raumempfinden und die Wohnfläche unter dem Dach. Oft genug entscheidet sich an diesem Maß auch, ob der Raum als Vollgeschoss oder nur als Halbgeschoss nutzbar sein wird.

„Wenn das ein uralter Bebauungsplan wäre und da schon zig Ausnahmen daneben fertiggebaut stünden, wäre das etwas anderes“, sagte Franz-Josef Jäger (CDU). Allein schon um der Gerechtigkeit Willen würde man in einem solchen Fall keinem Bauherren Steine in den Weg legen, so der Tenor. In Niederbachem sei der Sachverhalt aber anders: Der Bebauungsplan ist neu und gilt für ein Neubaugebiet. Würde man nun gleich bei den Häusern diese Ausnahme zulassen, käme das einem Präzedenzfall gleich. „Das würde den Bebauungsplan ad absurdum führen“, sagte Jäger und bekam die Zustimmung von den anderen Parteien.

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