Dorfleben in Wachtberg KG Blau-Gold bewirtschaftet Saal im Henseler Hof

Wachtberg · Der Nutzungsvertrag sieht vor, die Gaststätte abzutrennen, um dafür einen eigenen Pächter zu finden. Die Neuregelung soll helfen, mehr Leben in den Dorfsaal zu bringen.

. Die Karnevalsgesellschaft „Rot-Gold“ Niederbachem ist bereit, künftig den Dorfsaal im Henseler Hof zu bewirtschaften. Einen entsprechenden Nutzungsvertrag samt Hausordnung hat der Finanzausschuss am Mittwochabend – versehen mit einigen Änderungswünschen – gebilligt. Damit könnte die Gemeinde die Verantwortung für einen Teil des Gebäudes abgeben.

Der Henseler Hof besteht aus einer Gaststätte und einem 290 Quadratmeter großen Festsaal, Sanitäranlagen und Heizung werden für beide genutzt. Die letzte Pächterin des gesamten Gebäudes hatte Ende 2013 das Handtuch geworfen. Seitdem ist es der Gemeinde nicht gelungen, einen Nachfolger zu finden. Ein Grund: Der Saalbetrieb bedeutete für den Pächter vor allem Pflichten, und das bei eingeschränkten Verdienstmöglichkeiten. Mit einem neuen Konzept soll es nun auch gelingen, wieder einen Pächter für die Gaststätte zu finden. Der Henseler Hof wäre als zentraler Treffpunkt im Ort wichtig, auch als Baustein im integrierten Handlungskonzept für Niederbachem. Das sieht vor, die Aufenthaltsqualität an zentralen Plätzen zu verbessern, darunter auch der Platz vor dem Henseler Hof.

Der Karnevalsverein soll für den Dorfsaal eine Miete von zehn Euro pro Jahr zahlen. Außerdem bekommt er von der Gemeinde 1000 Euro pro Jahr für Hausmeistertätigkeiten gezahlt. Geplant ist, dass die KG Blau-Gold den Saal selbst nutzt, aber auch an andere Vereine und Veranstalter vermietet. Die Mieteinnahmen fließen an die Gemeinde und sollen die Betriebskosten des Saales decken.

Der Dorfsaal kostet pro Veranstaltung (maximal drei Tage) 350 Euro, bei einer Nutzung unter drei Stunden 100 Euro. Der Entgelttarif sieht verschiedene Nutzergruppen vor. So sollen Kindergärten, Schulen, die Volkshochschule oder die Fraktionen den Saal kostenlos nutzen. Für regelmäßige Veranstaltungen wie Proben kann eine pauschale Jahresgebühr festgelegt werden. Niederbachemer Vereine zahlen 40 Prozent des Tarifs. Vollzahler sind alle sonstigen Veranstalter, die als „Nutzergruppe drei“ bezeichnet werden.

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