Hochwasserschutz in Miel Swisttal-Miel erhält höheren Damm

SWISTTAL-MIEL · Mit einem Wall will die Gemeinde die Anwohner am Küpperweg besser vor Hochwasser schützen. Auf deren Drängen wird der Wall nun noch einen halben Meter höher.

Auch kleine Gewässer können zur Gefahr werden. Das wissen die Anwohner des Küpperwegs in Miel aus eigener Erfahrung. Denn das sogenannte Mieler Bächelchen, das hinter ihren Häusern entlangfließt, ist schon mehrfach über die Ufer getreten und hat Schäden an Gebäuden verursacht (siehe Kasten). Damit sich das nicht wiederholt, liegt inzwischen ein behördlich abgestimmter Entwurf für den Hochwasserschutz vor, der den Anliegern Ende Februar in einer Infoveranstaltung im Rathaus vorgestellt wurde.

Kern sind die Verlegung des Bachs in die Parkanlage und der Bau eines Walls auf dem jetzigen Lauf. Dem Wunsch der Anlieger ist nun der Bau-, Vergabe- und Denkmalschutzausschuss der Stadt einstimmig nachgekommen: Der Hochwasserschutzwall war mit einer Höhe von rund einem Meter über Geländeoberkante geplant und soll nun auf seiner gesamten Länge noch einmal um 30 bis 50 Zentimeter erhöht werden.

Damit soll der Wunsch nach mehr Sicherheit der Anwohner erfüllt werden. Nach deren Meinung sei, entgegen den Ergebnissen der Berechnung, die ursprüngliche Dammhöhe zu gering, schrieb die Verwaltung in der Sitzungsvorlage aus der Anlieger-Info-Veranstaltung. Die Anwohner hatten demnach darauf hingewiesen, dass sich das sogenannte Jahrhunderthochwasser innerhalb weniger Jahre wiederholt habe. Es sei zu befürchten, dass Spitzenhochwasser in der Zukunft deutlich über dem Jahrhunderthochwasser liegen könnten, das der bisherigen Planung zugrunde liegt.

Schutz wird nicht auf privaten Grundstücken gebaut

Höhere Kosten werde der erhöhte Wall nicht verursachen, wie Fachgebietsleiter David Henninghaus auf Nachfrage von Paul Adams (SPD) bestätigte. „Das Material wird im Wesentlichen aus dem Gelände selbst genommen. Ob ich das nun wegfahre oder am Ort aufkippe, macht keinen wesentlichen Unterschied“, erklärte Henninghaus.

Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner hob lobend hervor, dass der Schutz nicht auf privaten Grundstücken gebaut werden soll, sondern im öffentlichen Bereich. Damit werde der Zugriff auf den Wall und dessen Pflege erleichtert. „Denn den Wall wird man dauerhaft pflegen müssen. Kaninchen werden sich gerne dort tummeln“, prophezeite die Bürgermeisterin. Ein Termin für die Realisierung stehe noch nicht fest, da das Genehmigungsverfahren noch laufe, sagte Pressesprecher Bernd Kreuer.

Wie berichtet, soll das Mieler Bächelchen, das nördlich der B 56 parallel zum Jungbach durch die Parkanlage in Richtung A 61 fließt, künftig in Höhe der Freizeitanlage umgeleitet werden, um es in der Freifläche natürlicher verlaufen zu lassen. Dabei soll das kleine Gewässer auf dem Weg zu seiner Einmündung in den Jungbach vor dem Damm der A 61 in gewundenen Schlingen um die vorhandenen Bäume herumfließen und sich entfalten können. Die Pläne entwarf das Ingenieurbüro Lorenz aus Bad Münstereifel. Neben dem Damm soll ein Wiesenweg für Fußgänger angelegt werden, der auch von Traktoren befahren werden kann. Neben Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur ist als schönes gestalterisches Element eine Furt geplant, die auf Steinen überfahren werden kann.

Überschwemmungsflächen werden erweitert

Der Wall darf aber aus ökologischen Gründen nicht auf die gesamten Länge von rund 265 Metern in der vorhandenen Trasse des Bachs liegen, wie die Verwaltung dem Ausschuss jetzt aus Gesprächen der Gemeinde mit Straßen NRW berichtete. In der Infoveranstaltung im Rathaus sei den 24 anwesenden Anliegern auch mitgeteilt worden, dass der vorhandene Graben in den Gärten am Bach nach der Verlegung des Gewässers wegen des Artenschutzes nicht aufgefüllt werden darf. Das gleiche gelte wegen des Rückhaltevolumens für den Bereich nördlich der Bebauung in Richtung Autobahn.

Was Anlieger beobachtet haben, bestätigen Berechnungen von Straßen NRW: Das dortige Hochwasser geht vom Orbach aus, dessen Wassermassen das Mieler Bächelchen nicht abführen kann. Eine anstehende Neufestsetzung von Überschwemmungsflächen soll zusätzliche Flächen rechts des Bächelchens, die Gärten am Küpperweg und die Wiesen nördlich bis zur A 61 als Überschwemmungsgebiet ausweisen. Auf diesen Flächen sind Handlungen verboten, die verhindern, dass Hochwasser abfließen kann.

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