Windkraft: FDP weist Kritik der Initiative Lebenswertes Swisttal zurück "Politik bleibt Herrin des Verfahrens"

SWISTTAL · Nicht nachvollziehbar ist laut FDP die Ansicht der Bürgerinitiative Lebenswertes Swisttal zur Windkraft in Swisttal. Deren zweiter Vorsitzender Andreas König hatte im Zusammenhang mit dem geplanten Bau von Windrädern entlang der A 61 bei Dünstekoven und Heimerzheim der Politik "völliges Versagen" vorgeworfen.

Dazu stellt FDP-Ratsfrau Monika Goldammer klar: "Die Gemeinde Swisttal stellt gerade einen Bebauungsplan zur Nutzung der Windenergie auf, was sonst kaum eine Kommune macht. Damit bleibt sie Herrin des Verfahrens und ermöglicht eine frühzeitige Beteiligung der Bürger."

Weil es sich zudem um einen "qualifizierten B-Plan" handele, müssten die Investoren auch die genauen Standorte der geplanten Windenergieanlagen frühzeitig exakt benennen und offen legen.

Auf dieser Basis können neben den Bürgern vor allem auch die Träger öffentlicher Belange ihre bislang allgemein vorgetragenen Bedenken konkretisieren. So auch die Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft im Falle der Mineralöl-Pipeline entlang der Autobahn, die bereits am Vorverfahren einmal beteiligt war.

Durch dieses gewählte Verfahren habe die Politik in Swisttal, anders als bei dem vielerorts üblichen reinen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, einen Spielraum zur Abwägung.

Im Zusammenhang mit den jüngst genannten Höhen der Windkraftanlagen von 170 und 185 Metern hat die FDP bereits angekündigt, dass sie diese Dimension für nicht akzeptabel hält und, ähnlich wie das beim Vorsorgeabstand von 1000 Metern zu Wohnsiedlungen gelungen war, entsprechende Argumente in die politische Abwägung einbringen wird.

Auf Vorschlag des Bürgermeisters steht der Gemeinde in dem Verfahren ein Fachanwaltsbüro beratend zur Seite - nach Ansicht der FDP eine sehr umsichtige und von Professionalität zeugende Initiative der Verwaltungsspitze.

Auch der Landschaftsbeirat beim Rhein-Sieg-Kreis lobte diese Vorgehensweise der Gemeinde Swisttal, weil ein Bebauungsplanverfahren auch den Naturschutz berücksichtigen muss. Dabei können die Naturschützer zu den Artenschutzkonflikten ganz konkrete Hinweise geben.

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