Kommentar zum Windpark Räder wären schon am Netz

Meinung | Meckenheim/Rheinbach · Oft haben Bürger den Eindruck, dass ihre Meinung bei bestimmten politischen Projekten gar nicht erwünscht und ihr Protest ohne Wert ist. Dass der Einspruch einer Bürgerinitiative, aber auch von Erfolg gekrönt sein kann, findet GA-Redakteur Mario Quadt.

Es kommt nicht oft vor, dass ein Gerichtsverfahren nur Sieger kennt. Bei dem von der Bürgerinitiative „Meckenheimer Schattenseite“ angestrengten Normenkontrollverfahren zum Windpark zwischen Meckenheim und Rheinbach scheint das so zu sein. Auf Nachfrage bekunden die Windkraftgegner und die beiden verklagten Kommunen Rheinbach und Meckenheim, dass sie den Ausgang des Verfahrens als Erfolg sehen.

Die beiden Städte können als Erfolg verbuchen, dass die Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster – anders als bei anderen Städten in jüngster Zeit – die beiden Bebauungspläne zur Konzentrationszone für die Windkraft nicht einkassiert haben. Rund 1000, zumeist doppelseitig bedruckte, Seiten hatten die beiden Verwaltungen ihren jeweiligen Kommunalparlamenten als umfassende Entscheidungsgrundlage vorgelegt.

Zufrieden sind die Vertreter der Bürgerinitiative – obwohl sie ihre Klagen auf Anraten des Richtertrios zurückgezogen haben. Denn: Während der zwei Jahre, die seit der Einreichung der Klagen verstrichen sind, konnte schließlich kein Investor seine Windräder bauen. Sicher ist, dass diese Windenergieanlagen längst Strom liefern würden, wäre die Klage nicht dazwischen gekommen. In die Karten der BI spielt, dass sich zwischenzeitlich die Voraussetzungen geändert haben, künftig einen solchen Windpark genehmigt zu bekommen und ihn außerdem wirtschaftlich betreiben zu können. Letztlich zeigt der Fall, dass die Bürger eine Handhabe haben, solche Projekte gerichtlich überprüfen und sogar stoppen zu lassen.

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