Fußgängerin außer Lebensgefahr Motorradfahrer verletzt 16-Jährige in Rheinbach unter Drogeneinfluss schwer

Rheinbach · Polizei nimmt nach Unfall am Donnerstagabend am Rheinbacher Bahnhof einen 24 Jahre Tatverdächtigen in Bonn fest. Das 16-jährige Opfer ist mittlerweile außer Lebensgefahr.

Ein 24 Jahre alter Motorradfahrer hat am Donnerstagabend in Rheinbach eine 16 Jahre alte Radfahrerin bei einem Verkehrsunfall lebensgefährlich verletzt. Wie die Polizei berichtet, war der Mann gegen 20.15 Uhr mit seiner Rennmaschine auf der Straße „Am Getreidespeicher“ unterwegs, als er in Höhe des Rheinbacher Bahnhofs mit der 16-Jährigen kollidierte, die mit ihrem Fahrrad unterwegs war.

Bei dem Zusammenprall erlitt die junge Frau schwerste Verletzungen. Offenbar war der Kradfahrer mit zu hoher Geschwindigkeit in der Rheinbacher Innenstadt unterwegs, da das Motorrad des Mannes laut Polizei erst etwa 70 Meter hinter der Unfallstelle zum Liegen kam. Auch das Fahrrad der jungen Frau wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert.

Der 24-jährige Unfallverursacher riss die Kennzeichen seines Motorrad ab und flüchtete zu Fuß von der Unfallstelle. Zeugen kümmerten sich indes um die 16-Jährigen, die mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus kam und nach Angaben der Beamten am Freitagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr schwebte.

Unfall mit Motorrad und Fahrrad in Rheinbach
6 Bilder

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Die Polizei sicherte an der Unfallstelle Spuren. Zeitgleich fahndeten mehrere Streifenwagen nach dem Flüchtigen, der nach GA-Informationen anhand der Fahrgestellnummer des Krads gegen 22.20 Uhr verletzt in einer Wohnung in Bonn angetroffen und nach medizinischer Versorgung in einem Krankenhaus festgenommen wurde.

Per Drogenschnelltest stellten die Beamten fest, dass der Mann Cannabis konsumiert hatte. Außerdem war er ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs und hatte den Beamten einen gefälschten rumänischen Führerschein ausgehändigt. Sein Motorrad war weder zugelassen noch versichert. Ihn erwartet darum nun ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Drogeneinfluss und wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

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