Lebenslang in US-Haft In Rheinbach gefasste Doppelmörderin verurteilt

Rheinbach/East Feliciana · Amerikanische Behörden fahndeten weltweit nach der flüchtigen Haushaltshilfe, die in Rheinbach festgenommen wurde. Ein Gericht im US-Staat Louisiana hat sie jetzt verurteilt.

Äußerst aufbrausend und sehr aufgebracht sei sie aufgetreten, als sie am 24. November 2015 gegen 13.15 Uhr an der Türe der Rheinbacher Polizeiwache an der Grabenstraße klingelte und Einlass begehrte, erinnert sich ein Sprecher der Bonner Polizei. Auf Spanisch und mit einigen wenige Brocken Deutsch habe Dulce Maria F. schließlich den wachhabenden Beamten klarmachen wollen, dass ihr Chef - sie arbeitete in einer Reinigungsfirma - sie sexuell bedrängt haben soll.

Als die damals 34-Jährige ihren Namen nennt, klicken umgehend die Handschnellen – allerdings nicht bei ihrem Vorgesetzten, sondern bei der aufgebrachten Anzeigenstellerin selbst. Gegen sie lag ein internationaler Haftbefehl wegen mutmaßlichen Doppelmordes vor. Wie der General-Anzeiger erfuhr, hat ein Gericht im US-Bundesstaat Louisiana sie jetzt zur lebenslanger Haft verurteilt.

Nach ihrer überraschenden Verhaftung in der Rheinbacher Polizeiwache im November 2015 hatte sich die Honduranerin, die im April 2014 zusammen mit ihrem Lebensgefährten den Malermeister Eddie Hall (53) und dessen Frau Connie (51) im Haus des Ehepaares in Ethel/Louisiana erstochen haben soll, lange gegen eine Abschiebung in die Vereinigten Staaten gewehrt. Grund: Dort könnte ihr nämlich die Todesstrafe per Giftspritze drohen, die in Louisiana bei Kapitalverbrechen wie Doppelmord verhängt und vollstreckt wird.

Auslieferungshaftbefehl erfolgte 2015

Bereits im Mai 2014 hatte eine Jury die mutmaßlichen Täter wegen vorsätzlichen Mordes in zwei Fällen angeklagt. F. hatte in dem Anwesen der Halls in Ethel, rund 70 Kilometer nördlich von Baton Rouge gelegen, als Haushaltshilfe gearbeitet. Durch Indizien am Tatort waren die Frau und ihr Partner Armando Reyes D. unmittelbar unter Tatverdacht geraten. Wie sich die Frau, die nach Angaben der Bonner Polizei mit ihrem spanischen Reisepass unterwegs war, nach Deutschland absetzen konnte, ist nicht bekannt.

Schon im Dezember 2015 erließ der zweite Strafsenat des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) einen vorläufigen Auslieferungshaftbefehl. Auf Antrag der Kölner Generalstaatsanwaltschaft hatte daraufhin das OLG über die endgültige Auslieferung zu befinden. Auf US-Seite setzten sich die Bezirksstaatsanwaltschaft für Louisianas Landkreise East und West Feliciana, das US-Justizministerium und das US-Außenministerium für eine Auslieferung von Dulce Maria F. ein. Hintergrund: Wie eine Sprecherin des OLG im Dezember 2015 erklärte, könne sich Deutschland allerdings vorbehalten, die Auslieferung zu verweigern, wenn der in der Justizvollzugsanstalt Köln inhaftierten Frau die Todesstrafe droht.

Erst nachdem die US-Behörden ihr schriftlich zusicherten, dass gegen sie keine Todesstrafe verhängt wird, hatte das Kölner OLG im Juni 2016 entschieden, die in den USA angeklagte Honduranerin auszuliefern. Der zuständige Staatsanwalt, Sam D'Aquilla aus East Feliciana, hatte 2015 im Gespräch mit dem General-Anzeiger zugesichert, lediglich eine Haftstrafe als Strafmaß für F. zu fordern. „Ich beantrage nicht die Todesstrafe“, so D'Aquilla. Der Einsatz der Giftspritze sei nur in besonders schwerwiegenden Fällen gerechtfertigt. Da F. keine kriminelle Biografie habe und die Rolle des flüchtigen D. nicht klar sei, komme als Strafmaß „lebenslange Haft infrage oder – falls die Geschworenen auf Totschlag erkennen – eine Inhaftierung von 40 Jahren“.

Die amerikanischen Ermittlungsbehörden hatten der mit der Auslieferung beauftragten deutschen Justiz deren Erkenntnisse in dem Doppelmordfall zur Verfügung gestellt. Unter anderem seien im Wagen der Tatverdächtigen Spuren von Blut der beiden Opfer festgestellt worden. Ebenso sei das Mobiltelefon des mutmaßlich mitbeteiligten Lebensgefährten am Tatort in Ethel geortet worden.

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