Risse im Asphalt des Leinpfads Wer bezahlt die Sanierung des Bornheimer Rheinufers?

Bornheim · Im Streit zwischen Bund und Land um das abrutschgefährdete Ufer gibt es eine aktuelle Gerichtsentscheidung. Für die betroffenen Anwohner bleibt die Lage aber weiter angespannt.

Bis die Bagger zur Sanierung des Bornheimer Rheinufers anrücken, wird es wohl noch Jahre dauern. Ebenso dürfte noch viel Wasser den Rhein hinuntergeflossen sein, bis feststeht, wer die Arbeiten bezahlt. Schließlich streiten das Land NRW und der Bund bereits darum, wer allein die provisorischen Sicherungsmaßnahmen finanziell zu verantworten hat. Dazu hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land NRW in Münster nun den Antrag des Bundes auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln in Teilen zugelassen. Der Streit um die Kostenübernahme geht also weiter.

Zahlreiche Risse im Asphalt des Leinpfads und des höher gelegenen Rheinuferwegs deuten darauf hin, dass das Rheinufer instabil ist. Experten sind sich einig, dass die Gefahr besteht, dass Teile der Böschung abrutschen könnten. Bekanntlich war das Ufer von November 2013 bis weit ins Jahr 2014 von den Widdiger Rheinterrassen bis zur Einmündung in Höhe der Siegstraße in Hersel gesperrt.

Seit Juni 2014 weist die Stadt Bornheim mit Schildern auf mögliche Gefahren sowie auf Fahr- und Halteverbote hin. Und das, obgleich in den Jahren 2010/11 bereits provisorische Arbeiten zur Sicherung des Ufers erfolgt waren. Tonnenschwere Steine wurden etwa in die Böschung gekippt. Kosten: rund 1,4 Millionen Euro.

Im Oktober 2009 hatten die Stadt Bornheim, das Land NRW und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) eine Vereinbarung geschlossen. Sie besagt, dass sich Land und WSV die 1,4 Millionen Euro zunächst einmal teilen und später vor Gericht klären lassen, wer die Rechnung endgültig bezahlen muss.

Bund begrüßt Entscheidung aus Münster

Dazu hatte Ende Juli 2015 das Verwaltungsgericht Köln ein Urteil gesprochen. Die Richter hatten entschieden: Der Bund muss zahlen. Die WSV hatte daraufhin angekündigt, in Berufung zu gehen. Das OVG habe den Antrag nun zuglassen, da es in der Sache um „einige schwierige Rechtsfragen“ gehe, sagt OVG-Pressedezernent Ulrich Lau. Unter anderen geht es um die Definition von „Ufer“ im wasserrechtlichen Sinn. Sprich: Welche Bereiche gehören zum Ufer und welche nicht? Laut Lau hat die WSV bis zum 13. Mai Zeit, die Berufungsbegründung einzureichen. Dann wird das Verfahren vor dem OVG eröffnet.

Bei der WSV hat man die Entscheidung aus Münster naturgemäß positiv aufgenommen. „Die Reichweite der wasserwirtschaftlichen Unterhaltungsverpflichtung der WSV ist nicht nur im Fall Bornheim, sondern generell von hoher Bedeutung“, teilt Kristin Hildebrandt von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der WSV auf GA-Anfrage mit, und: „Insoweit begrüßen wir, dass das OVG unserem Antrag stattgegeben hat und bereit ist, sich mit unseren Argumenten auseinanderzusetzen. Das Urteil wird zur weiteren Rechtssicherheit beitragen.“

Land gibt sich zurückhaltend

Beim Land NRW ist man zurückhaltend. Aus der Zulassung der Berufung sei nicht zu ersehen, wie das OVG in der Sache entscheiden wird, sagt Birgit Müller, stellvertretende Pressesprecherin des Landesumweltministeriums, das das Land vertritt. „Schlussfolgerungen für weiteres können daher auch noch nicht gezogen werden“, so Müller. „Weiteres“ meint etwa, wer die dauerhafte Sanierung des Bornheimer Rheinufers bezahlen muss.

Dazu hatte das Verwaltungsgericht Köln nämlich gar kein Urteil gesprochen. Es stünde ja noch gar nicht fest, welche Arbeiten überhaupt erforderlich seien, hatten die Kölner Richter damals ausgeführt. In dieser Hinsicht ließen die Münsteraner Richter auch keine Berufung zu. Vermutlich wird sich irgendwann aber auch darum vor Gericht gestritten.

Ungeachtet davon ist abzusehen, dass es teuer wird. Im Raum stehen Summen von bis zu 20 Millionen Euro. Das ist auch für die Anlieger des Rheinufers von Bedeutung. Es wird egal sein, ob Land oder Bund am Ende bezahlen: Die Grundstückseigentümer werden wohl anteilig für die Sanierung bezahlen müssen.

Anlieger kritisiert Land und Bund gleichermaßen

„Durch die Zulassung der Berufung hat sich für die Anlieger überhaupt nichts verändert“, sagt Ralf Stark von der Interessengemeinschaft „Rheinufer Bornheim“, die sich Ende August 2015 gegründet hatte. Ganz gleich, ob der Bund oder das Land in die Verantwortung genommen wird: „Wir werden zur Kasse gebeten“, meint Stark. Er schätzt, dass das juristische Verfahren – auch mit der Möglichkeit zur Revision – noch mehrere Jahre dauert. Und das betreffe nur die provisorischen Maßnahmen.

Mit Blick auf die endgültigen Arbeiten fragt sich Stark, warum Bund und Land nicht auch in diesem Fall zunächst die Arbeiten durchführen und sich anschließend um die Kosten gerichtlich streiten. Schließlich könnte es jederzeit zum Abrutschen der Böschung kommen, was wiederum aufgrund der Gefahrensituation dazu führen könnte, dass Bewohner nicht mehr auf ihre Grundstücke oder in ihre Häuser dürften, so Stark. „Was ist mit dem Bürger?“, fragt er sich.

Er habe bereits überlegt, die Sanierungsarbeiten im Bereich seines Grundstücks selbst zu übernehmen. Allerdings seien die Kosten „astronomisch“, erläutert Stark. Ein Gutachter habe errechnet, dass 100 Meter Böschung rund 577 000 Euro (Arbeiten und Planung) kosten würden. Außerdem bedürften solche Arbeiten der Planfeststellung, also der Genehmigung der betroffenen Behörden, so Stark weiter. „Als Bürger sind Sie weitgehend machtlos“, konstatiert er und fügt hinzu, dass man eigentlich nur beten könne, dass nichts passiere.

Als zuständige Ordnungsbehörde kontrolliert die Stadt Bornheim regelmäßig das Rheinufer. Sollten akute Gefahren festgestellt werden – etwa nach Hochwasser oder längeren Regenphasen –, könnte ein Notfallplan greifen, sagt Bürgermeister Wolfgang Henseler. Dieser sehe etwa eine Sperrung des Rheinuferwegs vor. Pläne, Verbote zum Betreten von Grundstücken oder Häusern auszusprechen, gebe es nicht, so Henseler.

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