Alternative Energie in Bornheim Stadt sucht geeignete Flächen für Windräder

Bornheim · Einem Rechtsgutachten zufolge muss die Stadt ganz Bornheim auf mögliche Flächen für Anlagen untersuchen. Die Diskussion geht weiter.

Die Antwort auf die Frage, wo in Bornheim Windräder zur Energieerzeugung errichtet werden könnten, ist wieder völlig offen. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Unterlage der Stadtverwaltung für eine gemeinsame Sitzung von Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hervor. Die Gremien tagen am Mittwoch, 10. Juli, ab 18 Uhr im Bornheimer Ratssaal. Dann wird das mit Spannung erwartete Rechtsgutachten zur Windenergie in der Vorgebirgsstadt vorgestellt.

Bekanntlich gibt es von verschiedenen Unternehmen mehr oder minder konkrete Bestrebungen, auf der Ville-Hochfläche – oberhalb von Rösberg, Hemmerich und Waldorf – Windkraftanlagen zu errichten. Sowohl aus den Reihen der Politik als auch der Bürgerschaft gibt bereits jetzt deutliche Kritik an diesen Plänen.

Auch Bürgermeister Wolfgang Henseler hatte in der Vergangenheit stets betont, dass keine Windräder außerhalb der bestehenden Konzentrationszone bei Sechtem (siehe Info-Kasten) gebaut werden sollten. Allerdings ist es durchaus möglich, dass sich irgendwann Windräder auch anderswo in der Vorgebirgsstadt drehen.

Die Ausgangslage: Nachdem verschiedene Unternehmen ihr Interesse bekundet haben, auf der Ville-Hochfläche Windräder bauen zu wollen, hatte die Stadt besagtes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. In diesem sollte vor allem die Frage erörtert werden, ob die eingerichtete Windkraftkonzentrationszone weiterhin so rechtssicher ist, dass die Stadt die Aufstellung von Windrädern an anderen Stellen im Stadtgebiet verbieten kann, ohne Schadensersatzansprüche auf sich zu ziehen.

Dem ist nicht so. Zwar liegt das Rechtsgutachten noch nicht öffentlich vor, allerdings teilt die Stadt in der Ausschussunterlage mit, dass man zwar weiterhin das Ziel verfolge, Flächen für die Nutzung der Windkraft zur Verfügung zu stellen, um regenerative Energien zu fördern. „Allerdings sollen zugleich die konkurrierenden Nutzungsansprüche an die Flächen hinreichende Berücksichtigung in der Planung finden“, heißt es weiter – und: „Die aktuelle Darstellung der Konzentrationszone im Flächennutzungsplan genügt diesen Vorstellungen der Stadt Bornheim nicht mehr in jedem Umfang.“ Dazu teilte Henseler am Mittwoch auf Anfrage des General-Anzeigers mit, dass die beauftragten Anwälte das Gutachten in der gemeinsamen Ausschusssitzung vorstellen werden – zusammen mit den daraus folgenden Konsequenzen.

Die Konsequenzen: Nach Angaben der Stadtverwaltung soll nun ein „sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie“ für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt werden. Mit diesem sollen Flächen ausgewiesen werden, auf denen Energie aus Windkraft in ausreichender Menge und wirtschaftlich erzeugt werden kann. Sprich: Es geht um neue Konzentrationszonen. Diese sollen nach den Vorstellungen der Stadt eine Ausschlusswirkung für das restliche Stadtgebiet entfalten – „um eine 'Verspargelung' der Landschaft beziehungsweise eine unkontrollierte Ansiedlung von Windenergie in städtebaulich unerwünschten Lagen sicher auszuschließen“, wie es in der Ausschussunterlage der Stadt heißt.

Welche Flächen kommen in Betracht? Bevor feststeht, wo es neue Konzentrationszonen in Bornheim geben könnte, muss das gesamte Stadtgebiet auf diese Frage hin untersucht werden. Die Verwaltung spricht in diesem Zusammenhang von einer Potenzialanalyse. Laut Henseler müssen Kommunen Flächen für Windenergie zur Verfügung stellen. Allerdings kämen in der Abwägung sowohl harte als auch weiche Faktoren zum Tragen. Harte Faktoren seien etwa aus Naturschutzgründen besonders streng geschützte Flächen oder auch die Abstände zur Wohnbebauung und dem Flughafen.

Weiche Faktoren fielen unter die Planungshoheit beziehungsweise die planerischen Ziele der Stadt, so Henseler weiter. Hierbei gehe es um Naherholung oder die geplante Ansiedlung von Gewerbe. Zugleich betonte Henseler, dass im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden. Diesbezüglich nannte er die Flugsicherung.

Wie geht es weiter? Henseler hofft, dass die Aufstellung des „sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie“ ein Jahr in Anspruch nimmt, sodass sich der Stadtrat noch vor den Sommerferien 2020 damit befassen kann – und vor der heißen Phase des Kommunalwahlkampfs.

Damit beauftragen möchte die Stadt ein externes Fachbüro. Henseler erläuterte dazu, dass der Auftrag möglichst noch in der gemeinsamen Sitzung von Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss vergeben werden soll. Anders als die Präsentation des Rechtsgutachtens ist die Vergabe für den nicht-öffentlichen Sitzungsteil vorgesehen.

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