Verdi-Klage Sonntagsöffnung in Bornheim erneut vor Gericht

Bornheim · Der Streit mit Verdi geht in die nächste Runde: Auch gegen die neue, überarbeitete Verordnung der Stadt Bornheim will die Gewerkschaft klagen. Im Fokus steht der Martinimarkt im Roisdorfer Gewerbegebiet Anfang November.

Die Gewerkschaft Verdi wird gegen die neue Verordnung zu den verkaufsoffenen Sonntagen in Bornheim am 4. November (Martinimarkt in Roisdorf) und am 2. Dezember (Weihnachtsmarkt in Bornheim-Ort) klagen. Das teilte Britta Munkler, stellvertretende Bezirksgeschäftsführerin von Verdi Köln-Bonn-Leverkusen, am Mittwoch auf Anfrage des General-Anzeigers mit. „Wir gehen davon aus, dass der Ratsbeschluss am Mittwoch veröffentlicht wird und werden die Verordnung gerichtlich überprüfen lassen“, erläuterte Munkler. Nun wird sich das Verwaltungsgericht Köln mit der Angelegenheit befassen. In der Tat ist die Verordnung am Mittwoch im aktuellen Amtsblatt der Stadt (www.bornheim.de/rathaus-aktuell/amtsblatt) erschienen.

Damit geht der Streit um die Sonntagsöffnung von Geschäften in Bornheim in die nächste Runde. Wie berichtet, hatte der Bornheimer Stadtrat in der vergangenen Woche bei einer Gegenstimme von Paul Breuer (ABB) die neue ordnungsbehördliche Verordnung verabschiedet, mit der die Angelegenheit aus Sicht der Stadt rechtssicher geregelt werden soll. Diese Verordnung war von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit externen Experten in Rekordzeit erarbeitet worden.

Hintergrund ist, dass die bisherige Verordnung von der Gewerkschaft erfolgreich vor Gericht angegriffen wurde. Bekanntlich fiel der verkaufsoffene Sonntag anlässlich der Kirmes in Bornheim-Ort Anfang September aus. In zweiter Instanz hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster das im Eilverfahren verfügt. Zuvor hatten die Richter am Verwaltungsgericht Köln entschieden, den Antrag der Gewerkschaft auf Unterlassung zurückzuweisen.

Verdi hatte vor allem kritisiert, dass bei der damaligen Verordnung die Öffnungszeiten und die räumliche Ausdehnung des verkaufsoffenen Sonntags in Bornheim-Ort zu weit gefasst seien. Zudem sei nicht ausreichend dargelegt worden, dass alleine die Kirmes, die Gewerbeschau und das Bühnenprogramm rund um die Königstraße die Menschen in großer Zahl anlocke. Die Richter am OVG hatten vor allem die nicht ausreichend definierte räumliche Eingrenzung als Argument anerkannt.

Angeführt werden formale Gründe

Mit der neuen Verordnung haben Stadtverwaltung und Kommunalpolitik nun nachgearbeitet. Allerdings hatten Verdi-Vertreter in einer E-Mail an Bornheims Ordnungsamtsleiterin Sabine Walter bereits vor dem Ratsbeschluss aus der vergangenen Woche die neue Verordnung kritisiert – vor allem hinsichtlich des Martinimarkts im Roisdorfer Gewerbegebiet Anfang November.

In dem Schreiben an die Stadtverwaltung hatte Verdi, wie auch mit Blick auf die alte Verordnung, erneut formale Gründe angeführt, die aus ihrer Sicht den rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Sonntagsöffnung widersprechen. Unter anderem bezog sich Verdi auf das Verhältnis der Verkaufsflächen der beiden Möbelhäuser, die zum Martinimarkt öffnen wollen, zur Größe des Martinimarkts.

Ebenso hätten die beiden Geschäfte eben nicht nur eine Bedeutung für die lokale, sondern auch für die überregionale Kundschaft. Überdies habe das prägende Geschehen des Marktes, der Auftritt von St. Martin, im vergangenen Jahr am Samstag und nicht am Sonntag stattgefunden. In Sachen Bornheimer Weihnachtsmarkt hat sich die Gewerkschaft bislang mit Kritik an der Sonntagsöffnung zurückgehalten. „Der Weihnachtsmarkt am 1. Advent ist sicherlich ein Anlass, die unmittelbar angrenzenden Geschäfte zu öffnen“, hieß es dazu in der E-Mail an Ordnungsamtsleiterin Walter.

Weiter hatte Verdi erklärt, grundsätzlich gegen Sonntagsöffnungen zu sein, die Bedingungen des Ladenöffnungsgesetzes aber anzuerkennen. „Wir vertreten die Position, nur gegen offensichtlich rechtswidrige Sonntagsöffnungen zu klagen“, ist der E-Mail zu entnehmen. Nun müssen die Kölner Richter in der Sache entscheiden.

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