Verkaufsoffener Sonntag Geschäfte in Roisdorf bleiben am Sonntag geschlossen

Bornheim-Roisdorf · Der verkaufsoffene Sonntag im Roisdorfer Gewerbegebiet fällt endgültig aus. Diese Entscheidung fiel am Freitag am Oberverwaltungsgericht Münster. Die Gewerkschaft Verdi hatte geklagt.

Der verkaufsoffene Sonntag im Roisdorfer Gewerbegebiet fällt endgültig aus. Wie Gudrun Dahme, Pressedezernentin am Oberverwaltungsgericht Münster (OVG), am Freitag auf GA-Anfrage sagte, hätten die zuständigen Richter eine Beschwerde der Stadt Bornheim gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag einem Antrag der Gewerkschaft Verdi stattgegeben, den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des Martinimarkts zu untersagen.

Dieser Kunsthandwerkermarkt findet an diesem Samstag und Sonntag statt. Dazu sollten auch am Sonntag die Möbelhäuser Porta und Boss öffnen. Daraus wird nun nichts. Verdi hatte mit der aus ihrer Sicht nicht gegebenen Verhältnismäßigkeit der großen Möbelhäuser zum deutlich kleineren Martinimarkt argumentiert. Ebenso hätten die beiden Geschäfte eben nicht nur eine Bedeutung für die lokale, sondern auch für die überregionale Kundschaft.

Dem hatten sich die Kölner Richter am Dienstag angeschlossen. Ihnen zufolge hat die Öffnung der Möbelhäuser eine größere Anziehungskraft als der Martinimarkt, der von den Menschen quasi nur zusätzlich besucht wird.

„Mit Bedauern nimmt der Roisdorfer Gewerbeverein die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Kenntnis“, teilte Gewerbevereinsvorsitzender Harald Stadler in einer Presseerklärung mit. Ungeachtet dessen hofft der Verein als Veranstalter des Martinimarkts an beiden Tagen auf viele Besucher.

Zugleich kritisierte er das Vorgehen Verdis. Anders als bei den arbeitsvertraglich vereinbarten und angeordneten Arbeitszeiten an Werktagen sei die zusätzliche Sonntagsarbeit eine freiwillige Arbeitsleistung aller Beschäftigten, so Stadler. „Dafür hätten sie eine zusätzliche Vergütung für die geleisteten sonntäglichen Überstunden und darüber hinaus auch noch Freizeitstunden an einem regulären Wochenarbeitstag erhalten“, teilt er weiter mit. Überdies habe Verdi nicht nachweisen können, dass nur eines ihrer Mitglieder sich wegen der freiwilligen Arbeitsleistung benachteiligt fühlt.

Der Gewerbeverein respektiere die Entscheidung des OVG, erklärte Stadler. Man müsse sich nun aber überlegen, wie weitere Veranstaltungen gestaltet werden können. Wie Stadler wartet auch Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler auf die schriftliche Urteilsbegründung. Laut Dahme soll diese in der kommenden Woche erfolgen – aus Zeitgründen. Ihren Angaben nach ist das OVG in diesen Tagen mit zahlreichen Verfahren zu verkaufsoffenen Sonntagen befasst. Wie berichtet, hatte die Stadt Bornheim mit Blick auf die entsprechende neue Landesgesetzgebung eigens eine neue Verordnung für verkaufsoffene Sonntage erarbeitet. Bekanntlich wurde die alte Verordnung der Stadt bereits dahingehend von Verdi erfolgreich beklagt, als dass der verkaufsoffene Sonntag Anfang September in Bornheim-Ort auch ausgefallen war.

„Die Entscheidung ist ärgerlich“, sagte Henseler dem General-Anzeiger zum Beschluss des OVG. Die Stadt habe die neue Verordnung mit Fachjuristen erarbeitet. Daher habe er seine Zweifel, ob überhaupt eine rechtssichere Verordnung mit Blick auf großflächigen Einzelhandel – in diesem Fall die beiden Möbelhäuser – möglich ist. Die Stadt werde sich als Nächstes mit der von ihnen beauftragten Kanzlei, aber auch mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund beraten, kündigte Henseler an. Beim Deutschen Städte- und Gemeindebund beobachte man sämtliche Urteile in Sachen Sonntagsöffnung genau. Gegebenenfalls müsse der Verband mit der Landesregierung ins Gespräch kommen. Wenn die Entscheidungen zum verkaufsoffenen Sonntag in Roisdorf die Linie sei, die die Gerichte verfolgten, fehle im Prinzip eine gesetzliche Grundlage, um verkaufsoffene Sonntage etwa für Möbelhäuser zu ermöglichen, betonte Henseler.

Daniel Kolle, Geschäftsführer des Verdi-Bezirks Köln-Bonn-Leverkusen, begrüßte die Entscheidung aus Münster. „Das OVG bestätigt eins zu eins die Linie der Rechtsprechung“, sagte er dem General-Anzeiger. Laut Kolle verkenne Henseler die Sachlage. Die Sonntagsöffnung von Geschäften wie großen Möbelhäusern sei bislang der Zankapfel gewesen. Es sei die Intention des Landesgesetzgebers gewesen, hierzu eine klare gesetzliche Regelung zu schaffen, unterstrich er. Zugleich bestätigte Kolle, dass Verdi nicht gegen den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des Bornheimer Weihnachtsmarkts am 2. Dezember vorgehen wolle. Die Gewerkschaft habe nur rechtswidrige Öffnungen im Blick: „Wir klagen nicht um des Klagens willen“, so Kolle.

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