Schütze der Bäume in Bornheim Bornheimer Rat lehnt Baumschutzsatzung ab

Bornheim · Die Stadt Bornheim wird auch weiterhin keine Baumschutzsatzung erhalten. Einem Vorstoß der Grünen, einen solchen Verordnungskatalog einzuführen, erteilte der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung eine Absage.

 Zwei Arbeiter fällen mit Hilfe einer Kettensäge einen Baum in einem Garten. FOTO: DPA

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Mit 27 Stimmen von CDU, FDP, UWG und Linke wurde der Antrag abgelehnt. Zuvor hatte bereits der Umweltausschuss das Ansinnen abgelehnt.

Die Baumschutzsatzung ist ein Instrument, das Städte oder Gemeinden erlassen können, um für private Grundstückseigentümer die Voraussetzungen festzulegen, unter denen sie Bäume auf ihren Grundstücken fällen dürfen. Alfter und Bonn haben eine solche Satzung, Meckenheim, Rheinbach und Swisttal nicht.

Wie die Grünen in ihrem Antrag formulierten, falle immer mehr Freiraum dem Bau von Wohn- und Gewerbegebieten sowie dem Straßenbau zum Opfer. „Umso wichtiger ist es, das Grün innerhalb der Ortslagen wirkungsvoll zu schützen.“ Der Verlust an Grün bleibe auch in der Bürgerschaft nicht unbemerkt: „Immer wieder empören sich deshalb Bornheimer Bürgerinnen und Bürger über das Fällen wertvoller Bäume in unseren Ortschaften und bedauern das Fehlen einer Baumschutzsatzung.“

Nun war dieser Vorstoß der Grünen beleibe nicht der erste Versuch, in Bornheim eine Baumschutzsatzung einzuführen. Nach Angaben der Stadtverwaltung hatte bereits 1981 der damalige Stadtdirektor Friedhelm Hüppe erste Überlegungen in diese Richtung angestellt. Der erste Antrag auf eine Baumschutzsatzung datiert aus dem Jahr 1984, unter anderem von Wilfried Hanft und Harald Stadler, die noch heute für die SPD im Stadtrat sitzen. Seitdem fand keine der verschiedenen Initiativen eine Mehrheit.

Verwaltungsaufwand ist zu groß

„Die CDU lehnt eine Baumschutzsatzung weiterhin ab“, sagte Bernd Marx in der Ratssitzung. Er begründete dies mit den hohen Kosten, dem Verwaltungsaufwand und nicht kalkulierbaren Rechtskosten, falls Bürger vor Gericht gingen. In der Tat wies die Verwaltung darauf hin, dass für eine Baumschutzsatzung eine zusätzliche halbe Stelle im Rathaus notwendig wäre. Die daraus resultierenden Mehrkosten beliefen sich auf rund 38 000 Euro pro Jahr.

„Grundlage hierbei ist, dass bei so gut wie allen Anträgen nach Baumschutzsatzung eine individuelle Prüfung einschließlich Ortstermin erforderlich ist“, teilte die Verwaltung in der Sitzungsunterlage mit. Und: „Die Entscheidung trifft eine Baumkommission aus Vertretern aus allen Fraktionen und der Verwaltung. Die regelmäßig mit Fällungen verbundene Auflage zur Ersatzpflanzung ist zu kontrollieren. Gegebenenfalls ergeben sich Widerspruchs- oder Klageverfahren.“

Weiter befürchtete Marx, dass in Bornheim das große „Kettensägenrasseln“ beginne, wenn bekannt werde, dass eine Baumschutzsatzung komme. Sprich: Die Menschen würden noch schnell Bäume fällen, bevor sie es nicht mehr dürften. Gleichwohl konstatierte Marx, dass die CDU den Eindruck habe, dass die Bornheimer gut mit ihren Bäumen umgehen.

Christian Koch (FDP) und Heinz Müller (UWG) schlossen sich Marx an. Auch Müller meinte, dass viele Bäume noch schnell niedergelegt würden, wenn eine solche Satzung komme. Überdies seien die Kosten viel zu hoch. Ute Kleinekathöfer (SPD) warb nochmals für den Versuch, an einem runden Tisch über die Satzung zu sprechen. Ähnlich äußerte sich Paul Breuer (ABB). Trotz der Ablehnung durch den Rat zeigte sich Harald Stadler (SPD) zuversichtlich, was eine Baumschutzsatzung betrifft: „Irgendwann wird sie kommen.“

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