Wasserversorgung in Bornheim Bezirksregierung hebt Beschluss zum Trinkwasser auf

Bornheim · Kölner Behörde bezeichnet Beschluss zum Wechsel der Wasserversorgung als rechtswidrig. Der Stadtrat könnte allerdings dagegen vorgehen.

In der Debatte ums Bornheimer Trinkwasser liegt jetzt die Entscheidung der Bezirksregierung Köln vor: Sie hält den im Januar mit den Stimmen von CDU, Grünen, Piraten und ABB gefassten Ratsbeschluss über einen Wechsel der Wasserversorgung für rechtswidrig und hat ihn daher aufgehoben. Damit folgt die obere Kommunalaufsicht der Beanstandung von Bürgermeister Wolfgang Henseler (SPD). Der infrage stehende Beschluss sah vor, dass die Stadt künftig ausschließlich Wasser vom Wahnbachtalsperrenverband (WTV) beziehen soll.

Derzeit erhält sie ein Gemisch, das zu 75 Prozent vom Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel (WBV) und zu 25 Prozent vom WTV stammt. Die Befürworter des Wechsels argumentieren, dass das WTV-Wassers zwar teurer sei, sich aufgrund des geringeren Härtegrads aber Geld bei Wasch- und Reinigungsmitteln sparen lasse.

Das sagt die Bezirksregierung: Nach Auffassung der Kommunalaufsicht sind die jährlichen Mehrkosten, die durch die Neuorganisation der Wasserversorgung entstehen würden, „als überflüssig anzusehen.“ Sie könnten daher nicht dem Gebührenzahler auferlegt werden und würden somit dem städtischen Haushalt zur Last fallen. Dies stelle einen Verstoß gegen den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit dar, bestätigt die Behörde die Argumentation der Stadt. Zudem werde die Einhaltung des Haushaltssicherungskonzeptes gefährdet.

Die Wasserqualität ist laut Bezirksregierung bei beiden Lieferanten als „überdurchschnittlich gut zu qualifizieren“. Die chemischen und physikalischen Eigenschaften des Wassers seien „weit besser als von der Trinkwasserverordnung gefordert“. Lediglich der Härtegrad unterscheide sich: Das WBV-Wasser hat 14 Grad deutscher Härte, das WTV-Wasser 7 Grad. Das Gemisch, das die Stadt bezieht, liegt bei 13 Grad und damit unter dem deutschen Durchschnitt von 15 bis 16 Grad. Der Abgabepreis des WBV betrage 28 Cent pro Kubikmeter, der des WTV 65 Cent. Aufgrund der guten Qualität des WBV-Wassers sei eine Umstellung nicht zwingend notwendig, führt die Bezirksregierung aus.

Die Stadt sei zwar „grundsätzlich frei in ihrer unternehmerischen Entscheidung, welcher Kostenaufwand betrieben wird“. Diese Freiheit habe aber ihre Grenzen aus den Verfassungsprinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit. „Die Kommune ist grundsätzlich verpflichtet, die Kosten möglichst gering zu halten“ und einen „größtmöglichen Erfolg“ zu erzielen.

Auch hält die Bezirksregierung eine Differenzierung der Gebühren für rechtswidrig. Der Ratsbeschluss sah vor, dass die Rheinorte zunächst ein Gemisch aus 70 Prozent WTV- und 30 Prozent WBV-Wasser erhalten sollen – bei geringeren Gebühren. Köln sieht hierin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Das sagt Bürgermeister Wolfgang Henseler: „Ich bin zufrieden mit der Entscheidung“, so Henseler. Er freue sich, dass die Bezirksregierung seine Beanstandung des Ratsbeschlusses bestätigt habe. Immerhin habe sich die Stadt von den „guten Juristen im eigenen Haus“ und der beauftragten Anwaltskanzlei intensiv beraten lassen. Für die weitere Debatte habe die Bezirksregierung nun der Politik einen rechtlichen Rahmen auferlegt, meint der Bürgermeister.

Das sagen die Fraktionen: Die SPD-Fraktion begrüßt „insbesondere die Klarstellung, dass die horrenden Mehrkosten von 750 000 Euro jährlich einen Verstoß gegen den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit darstellen“, teilte Vorsitzender Wilfried Hanft mit. Auch sei man „dankbar“, dass die Bezirksregierung die gute Qualität des jetzigen Trinkwassers festgestellt habe.

Einerseits sei es gut, dass die Bezirksregierung die „Fehlentscheidung“ zum Wasserwechsel rückgängig mache, meint FDP-Fraktionschef Christian Koch. „Andererseits bedauere ich, dass der Stadt nun für Gutachter und Juristen völlig unnötig Kosten in sechsstelliger Höhe entstanden sind.“ Darüber hinaus stehe nun ein Bürgerentscheid bevor, dessen politische Grundlage entfallen sei: „Jetzt stehen wir vor einem echten Dilemma und müssen befürchten, dass die Wahlbeteiligung verheerend gering ausfallen wird.“

Die UWG begrüße den Entschluss aus Köln, sagt Pressesprecherin Else Feldenkirchen. „Aber der Bürgerentscheid muss auf jeden Fall stattfinden“, das sei man den Bürgern schuldig. Sollten diese darin für einen Wechsel stimmen, „dann wäre die Politik gefordert, eine Lösung zu finden.“

Auch Michael Lehmann, Vorsitzender der Linksfraktion, begrüßt die Entscheidung der Bezirksregierung. Die Linke sehe sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Nun werde es nicht zu einer „absurden Wasserpreiserhöhung“ kommen, so Lehmann.

„Die kommunale Selbstverwaltung scheint nicht mehr gegeben zu sein“, bewertet CDU-Fraktionschefin Petra Heller die Entscheidung der Bezirksregierung. Eine Klage könne sie „nicht ganz ausschließen“, die Fraktion müsse sich aber erst beraten und werde auch mit den Grünen sprechen. „Wir werden das sicherlich noch anwaltlich bewerten lassen“, so Heller. „Entscheidend ist aber der Bürgerwille“, betont sie: „Wenn die Bürger gar kein weicheres Wasser wollen, und wir klagen – das wäre nicht zu verantworten.“

Auch Grünen-Fraktionsvorsitzender Arnd Kuhn will einen Widerspruch gegen den Entscheid der Kommunalaufsicht nicht ausschließen. Auf die Argumente bezüglich des Einsparpotenzials, das weicheres Wasser etwa in Bezug auf Waschmittel und Energiekosten sowie die Haltbarkeit von Elektrogeräten berge, sei die Bezirksregierung nicht überzeugend eingegangen. „Wir sind weiterhin für weicheres Wasser“, sagt Kuhn. Sollten die Bürger dies auch sein, könnten andere Mischungsverhältnisse eine Möglichkeit bieten.

Einzelratsmitglied Paul Breuer (ABB) spricht von einem „krassen Eingriff“ und einer „Granate“, die die Bezirksregierung Bornheim nun noch vor dem Bürgerentscheid hingeworfen habe. „Die Bürger sollen jetzt sagen, was sie wollen“, meint er.

Für die Aktionsgemeinschaft „Bornheimer Trinkwasser“ hält Harald Stadler am Bürgerentscheid fest. Bekanntlich hatte die Gruppe aus Unternehmern und Landwirten das Bürgerbegehren initiiert, aus dem der Bürgerentscheid zur Wasserversorgung hervorgegangen ist. „Nur das Votum der Bürgerschaft führt zur notwendigen Klarheit, was denn die Mehrheit der Bornheimer wirklich möchte“, so Stadler.

So geht es jetzt weiter: Am Sonntag, 20. November, sind die Bornheimer zum Bürgerentscheid aufgerufen. Sie stimmen dann über die Frage ab, ob die Stadt weiterhin ihr Trinkwasser zu 75 Prozent vom Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel und zu 25 Prozent vom Wahnbachtalsperrenverband beziehen soll. Stimmt die Mehrheit mit Ja, ist die Sache eindeutig: Dann bleibt es bei der jetzigen Form der Wasserversorgung.

Stimmt die Mehrheit mit Nein, ist die Politik gefragt. Denn eine Umstellung in der im Januar vom Rat beschlossenen Form ist durch die Entscheidung der Bezirksregierung nicht mehr möglich. Die Fraktionen müssten dann einen Kompromiss finden, um einerseits dem Bürgerwillen nach weicherem Wasser und andererseits den rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten gerecht zu werden.

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