Wasserversorgung in Bornheim Bürgerentscheid nimmt erste Hürde

BORNHEIM · Die Aktionsgemeinschaft „Bornheimer Trinkwasser“ hat ausreichend gültige Unterschriften für ein Bürgerbegehren vorgelegt. Das hat die Prüfung der Stadtverwaltung ergeben. Jetzt entscheidet der Stadtrat, ob es tatsächlich zur Abstimmung der Bürger über die Wasserversorgung kommt.

3405 gültige Unterschriften für das Bürgerbegehren liegen gemäß der Prüfung der Stadtverwaltung vor. 2728 wären nach Auskunft von Bürgermeister Wolfgang Henseler erforderlich gewesen. Am Dienstag seien die Aktionsgemeinschaft sowie die Fraktionsvorsitzenden und Einzelratsmitglieder informiert worden, dass das erforderliche Stimmenquorum deutlich erreicht worden sei, sagt Henseler. Somit „steht jetzt einem Bürgerentscheid nichts Grundsätzliches mehr im Wege“, freut sich Harald Stadler, SPD-Ratsmitglied und einer der Initiatoren der Aktionsgemeinschaft, in einer Pressemitteilung über die „gute Nachricht aus dem Rathaus“.

Am 7. Juli soll nun der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Das Bürgerbegehren ist die Voraussetzung dafür, dass es zu einem Bürgerentscheid kommen kann. Nach Willen der Aktionsgemeinschaft sollen die Bornheimer darüber abstimmen, ob die Stadt weiterhin ihr Trinkwasser zu 75 Prozent vom Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel (WBV) und zu 25 Prozent vom Wahnbachtalsperrenverband (WTV) beziehen soll.

Anders hatte der Rat im Januar entschieden: Eine knappe Mehrheit von CDU, Grünen, ABB und Piraten hatte da eine Vollversorgung mit dem weicheren, aber teureren Wasser des Wahnbachtalsperrenverbands (WTV) beschlossen. Der Großteil der Stadt würde demnach umgehend 100 Prozent Talsperrenwasser erhalten. In den Rheinorten käme allerdings zunächst ein Wassergemisch aus 70 Prozent WTV- und 30 Prozent WBV-Wasser aus den Hähnen. Dafür würden Bürger hier aber auch geringere Gebühren zahlen. Dieser Beschluss wird derzeit jedoch nicht umgesetzt, da der Bürgermeister ihn beanstandet hat und die Kommunalaufsicht ihn prüft.

Ob es tatsächlich dazu kommt, dass die Bürger über die Frage der Wasserversorgung abstimmen, wird sich allerdings erst im Herbst entscheiden: Wenn der Rat im Juli die formalen Voraussetzungen für gegeben hält und das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, wird er nach Vorschlag der Verwaltung in seiner Sitzung am 8. September darüber abstimmen, ob er dem Bürgerbegehren beitritt oder innerhalb der nächsten drei Monate den Bürgerentscheid durchführen lässt.

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