Bornheimer stach auf Mutter ein 18-Jähriger kommt in psychiatrische Klinik

Bornheim/Bonn · Mit einem Messer stach ein 18-Jähriger in Bornheim auf seine Mutter ein. Für den versuchten Mord ist er strafrechtlich aber nicht verantwortlich.

Bornheimer stach auf Mutter ein: 18-Jähriger kommt in psychiatrische Klinik
Foto: dpa

Seine Mutter hatte keine Chance: Am 30. März stach ihr damals 18-jähriger Sohn ihr in der gemeinsamen Wohnung in Bornheim ein Messer mitten in den Oberkörper – ohne Anlass und wortlos.

Wie sich herausstellte, leidet der Jugendliche schon seit seiner Kindheit unter einer schweren Psychose und hört Stimmen. Und so steht für das Bonner Jugendschwurgericht am dritten Prozesstag fest: Der 18-Jährige ist für diesen versuchten Mord strafrechtlich nicht verantwortlich, da er zur Tatzeit schuldunfähig war. Aber weil er in seinem paranoiden Wahn nach wie vor gefährlich ist, ordnet das Gericht die Unterbringung des Kranken in einer psychiatrischen Klinik an. Der junge Mann ist damit einverstanden.

Seit der Tatnacht ist er bereits vorläufig in der Klinik untergebracht. Und erhält zum ersten Mal in seinem Leben Medikamente, die die Stimmen in seinem Kopf besänftigt zu haben scheinen. Bis zu der Tat waren dem Gericht zufolge weder er noch seine Mutter trotz der Bemühungen des Jugendamtes, das die alleinerziehende 37-Jährige betreut, zu einer Kooperation bereit. Auch nicht, als der 18-Jährige Ende 2015 wegen einer Prügelaktion an einer Bahnhaltestelle einen Freizeitarrest absolvieren musste und vorzeitig wegen psychischer Probleme vor die Tür gesetzt wurde. Die Mutter nahm den 18-Jährigen wieder auf und lebte mit ihm und ihrem siebenjährigen Sohn weiter in der Wohnung, ohne Hilfe anzunehmen. Doch in der Nacht des 30. März eskalierte die Situation.

Die Mutter wachte mitten in der Nacht auf, weil sie laute Stimmen aus dem Zimmer des 18-Jährigen hörte: Der diskutierte heftig mit den Stimmen in seinem Kopf. Die Mutter stand auf, klopfte an die Tür und bat den Sohn, leiser zu sein. Dann ging sie ins Badezimmer.

Als sie wieder heraus wollte, hielt der Sohn die Tür zu. „Dann öffnete er plötzlich die Tür und stach ihr unvermittelt ein Messer in den Oberkörper“, erklärt Kammervorsitzender Volker Kunkel im Urteil. Die zwölf Zentimeter lange Klinge öffnete den Brustraum.

Sowohl Mutter als auch Sohn riefen die 110 an. Die Mutter bat um sofortige Hilfe, weil ihr Sohn ihr eine Messer in den Leib gestochen habe und die Klinge noch drin stecke. Der Sohn aber erklärte: Die Mutter habe sich selbst gestochen und behaupte, er sei es gewesen. Die 37-Jährige kam ins Krankenhaus, wurde operiert und hat körperlich alles relativ folgenlos überstanden, so Richter Kunkel.

Am Prozess nimmt die 37-Jährige zwar als Nebenklägerin teil, aber vor allem, um bei ihrem Sohn zu sein. Sie steht zu ihm und besucht ihn regelmäßig in der Klinik.

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