Wohnen in Impekoven Auch in Impekoven geht es mit dem Akutprogramm voran

ALFTER-IMPEKOVEN · Am Ahrweg 38-40 soll ein zweigeschossiges Gebäude mit 13 Wohnungen entstehen. Bauherr ist die Gemeinde Alfter.

 Auf dem Grundstück am Ahrweg in Impekoven soll ein Wohnhaus gebaut werden. FOTO: ROLAND KOHLS

Auf dem Grundstück am Ahrweg in Impekoven soll ein Wohnhaus gebaut werden. FOTO: ROLAND KOHLS

Foto: Roland Kohls

Während die Pläne zur Bebauung der Freifläche zwischen Châteauneufstraße, Alfterer Straße und Wegscheid in Oedekoven als Teil des von Bürgermeister Rolf Schumacher aufgelegten Akutprogramms zur Schaffung von Wohnraum in Alfter konkreter werden, nehmen auch die Ideen für ein Bauprojekt am Ahrweg in Impekoven Gestalt an. In der jüngsten Sitzung des Alfterer Gemeindeentwicklungsausschusses wurde der Stand der Dinge vorgestellt.

Bereits im November hatte der Ausschuss die Verwaltung beauftragt eine Planung für das Grundstück Ahrweg 38-40 zu vergeben. Um die Bauzeit möglichst kurz zu halten und schnellstmöglich Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, wurde eine Holz- beziehungsweise Holz-Hybridbauweise vorgegeben. Der Neubau, Bauherr ist die Gemeinde, soll sich unmittelbar an das Nachbarhaus Ahrweg 36 anschließen, das bereits im Besitz der Kommune ist und in dem derzeit Flüchtlinge untergebracht sind. Dafür muss das bestehende Gebäude umgebaut werden, da durch den Anbau Fenster geschlossen werden. In den betreffenden Räumen werden an anderer Stelle Fenster eingefügt.

In dem zweigeschossigen Gebäude samt Staffelgeschoss und Flachdach sind jeweils sechs Zwei- und Dreizimmerwohnungen sowie eine Vierzimmerwohnung mit einer Größe von 55 bis 104 Quadratmetern vorgesehen – alle barrierefrei. Das Treppenhaus mit Fahrstuhl ist fast mittig angeordnet und unterteilt das Gebäude in zwei Baukörper, die dem Straßenverlauf folgend leicht versetzt sind.

Im Untergeschoss ist neben den Keller- und Nebenräumen auch eine Tiefgarage mit zehn Stellplätzen untergebracht. Vor dem Haus stehen weitere drei Parkplätze zur Verfügung, einer davon als Behindertenparkplatz. In die Planung insbesondere eingeflossen sind Aspekte zur Förderfähigkeit von Wohnungsgrößen und der Beschaffenheit von Wohnungen im geförderten Wohnungsbau, heißt es in der Vorlage der Verwaltung.

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