Staatsanwaltschaft Bonn schließt Akte Warum der Fall Jens Bleck noch nicht gelöst ist

BONN · Nicht nur die Ermittlungen im Todesfall Niklas Pöhler, auch die Ermittlungen im Todesfall Jens Bleck, der nach dem Besuch einer nahe der Insel Grafenwerth gelegenen Bad Honnefer Diskothek ums Leben kam, hat die Bonner Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Geschichte eines Trauerspiels.

Als kürzlich bekannt wurde, dass die Bonner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im Todesfall Niklas Pöhler eingestellt hat, war die öffentliche Empörung groß; die Einstellung und vor allem ihre Begleitumstände, die der Bonner Stadtdechant Wolfgang Picken als "menschliches Armutszeugnis" bezeichnete, schlugen Wellen bis in Parlament und Regierung in der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Jetzt wurde bekannt, dass die Bonner Staatsanwaltschaft auch in einem anderen Fall von tödlich endender Gewalt in ihrem Zuständigkeitsbereich die Akte schloss: Mit Schreiben vom 3. Mai 2019 teilte der Leiter der Abteilung Kapitalverbrechen, Oberstaatsanwalt Robin Faßbender, dem Rechtsbeistand der Opferfamilie Bleck die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Totschlags mit. Die Begründung klingt wie beim Fall Niklas Pöhler verkürzt so: Wenn Augenzeugen lieber schweigen statt reden, dann kann man eben nichts machen.

Zu der Überzeugung, dass man im Todesfall Jens Bleck nichts machen könne, gelangte Faßbender in den vergangenen fünf Jahren schon häufiger. Zuletzt musste die Bonner Ermittlungsbehörde von der vorgesetzten Kölner Generalstaatsanwältin Elisabeth Auchter-Mainz eigens angewiesen werden, die 2016 erneut eingestellten Ermittlungen wieder aufzunehmen und Versäumtes nachzuholen. Wenig später, zum Jahresende 2016, ging die engagierte Generalstaatsanwältin in Ruhestand (und wurde 2017 von der neuen Landesregierung zur ersten Opferschutzbeauftragten Nordrhein-Westfalens berufen).

Das Rätsel um die Überwachungskameras

Der 19-jährige Jura-Student Jens Bleck aus Bad Godesberg kam in der Nacht zum 9. November 2013 nach dem Besuch einer am Rhein nahe der Insel Grafenwerth gelegenen Bad Honnefer Diskothek ums Leben. Zwei Wochen später fand man seine Leiche in Köln im Rhein. Die Geldbörse des jungen Mannes fand sich allerdings schon zwei Wochen vor dem Fund der Leiche in der Uniformtasche eines Polizeibeamten. Ihn hatte der 19-jährige in der Nacht vergeblich um Hilfe gebeten, schildern Taxifahrer. Vielleicht gibt es ja dafür eine Erklärung. Nur ist den Eltern keine bekannt. Als sie vor fünf Jahren die Wache Ramersdorf aufsuchten, um den Polizeibeamten danach zu fragen, weigerte der sich, mit den Eltern zu reden, und lief davon.

Ermittelt wurde zunächst eher halbherzig, weil man augenblicklich davon überzeugt war, es handele sich um Suizid. Als sich diese auf keinerlei Belegen fußende Theorie nicht mehr halten ließ, hieß es, der 19-Jährige sei durch einen selbst verschuldeten Unfall in den Rhein geraten. Ein Spürhund wurde erst auf massiven Druck der Eltern eingesetzt, die damit drohen mussten, einen privaten Hundehalter zu engagieren. Der Polizeihund stellte fest, dass der Student erst einer Odyssee gleich über das Außenareal gehetzt und dann über die massive Brüstung der Brücke zur Insel Grafenwerth in den Hochwasser führenden Rhein gestürzt sein muss.

Drei Wochen nach dem Tod des Studenten wies ein Gast jener Nacht die Polizei darauf hin, dass in der Disco mindestens ein Dutzend Überwachungskameras installiert waren. Er sei eigens noch mal hin und habe nachgezählt. In der Ermittlungsakte befanden sich aber nur Videoaufzeichnungen aus vier Kameras. Hektisch wurde Kontakt zur Diskothek aufgenommen. Der Hausmeister klärte dann auf, dass seinerzeit ein Beamter erschienen sei und im Schnelldurchgang entschieden habe, dass die jeweils mehrere Stunden umfassenden Aufzeichnungen der anderen Kameras allesamt nicht relevant seien. Daraufhin wurden sie gelöscht.

Augenzeugin meldete sich nach GA-Bericht

Erst ein Jahr später kommt erstmals Bewegung in den Fall. Nachdem der General-Anzeiger im Oktober 2014 ausführlich über die mysteriösen Ereignisse jener Nacht berichtet, melden sich Dutzende Gäste und auch Personal des Honnefer Krankenhauses in der Redaktion, berichten von regelmäßigen Gewalt-Exzessen der Türsteher, vom schwunghaften Drogenhandel in den Toilettenräumen und von der heimlichen Verabreichung von K.o.-Tropfen, um Frauen gefügig zu machen. Ferner meldet sich eine junge Frau als Augenzeugin bei der Polizei. Sie habe den Artikel des GA gelesen, das habe sie sehr aufgewühlt, sie wolle endlich ihr Gewissen erleichtern. Von da an wird gegen zwei von ihr benannte Männer ermittelt - Stammgäste der Diskothek und nachweislich zum Tatzeitpunkt auf der Brücke. Nach jener Nacht werden sie nie wieder in der Diskothek gesichtet.

Von seinem sozialen Umfeld wird Jens Bleck unisono als ein höflicher, hilfsbereiter junger Mann mit ausgeprägtem Gerechtigkeitssinn beschrieben. Was hat der Jura-Student in der Diskothek beobachtet, das ihn dazu trieb, sich eine Stunde vor seinem Tod massiv beim Personal zu beschweren? Könnte dies erklären, was zu seinem Tod führte? Oberstaatsanwalt Faßbender wird nicht müde, öffentlich zu erklären, ihn interessierten ausschließlich Zeugenaussagen zum Geschehen auf der Brücke, nicht aber das Vorgeschehen in der Diskothek.

Eine nicht nachvollziehbare Haltung, die jedem Lehrbuch der Kriminalistik widerspricht. Auf Betreiben des damaligen örtlichen FDP-Abgeordneten und Landtags-Vizepräsidenten Gerhard Papke muss sich der damalige Düsseldorfer Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) im Rechtsausschuss des Landtages peinlichen Fragen der Opposition stellen. Kutschaty beantwortet sie im März 2016 in einer 17-seitigen Stellungnahme, die zahlreiche entstellende Verkürzungen und Beschönigungen enthält. Ein Minister ist auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, was ihm die unmittelbar zuständigen Behörden und Beamten an Informationen zureichen.

Brückenzeugin gehört zum Kreis der Tatverdächtigen

Auf Antrag des Anwalts der Eltern Bleck wird die Brückenzeugin am Morgen des 9. März 2018 zu einer richterlichen Vernehmung unter Eid geladen. Die Veranstaltung unter Ausschluss der Öffentlichkeit endet aber schon nach wenigen Minuten, weil der Rechtsbeistand der Brückenzeugin dem Amtsrichter mitteilt, dass seine Mandantin umfassend vom Auskunftsverweigerungsrecht nach Paragraf 55 Strafprozessordnung Gebrauch mache. Die Inanspruchnahme dieses Rechts ist nur Zeugen gestattet, die Gefahr laufen, sich (oder Angehörige) durch ihre Aussage selbst der Strafverfolgung auszusetzen.

Dies aber müsste zwangsläufig bedeuten: Neben den beiden Männern gehört nun auch die Brückenzeugin zum Kreis jener Tatverdächtigen, gegen die zu ermitteln wäre. Dem Rechtsbeistand der Brückenzeugin wird zudem Akteneinsicht zugestanden - was Zeugenbeiständen gewöhnlich nicht gestattet wird. Offizielle Begründung in diesem Fall: Dem Zeugenbeistand soll so eine bessere Beurteilung der Strafverfolgungsgefahr für seine Mandantin ermöglicht werden.

Der Anwalt der Opferfamilie hingegen - die Eltern Bleck sind Nebenkläger - wartet zu diesem Zeitpunkt bereits seit anderthalb Jahren auf die beantragte Akteneinsicht. Aus den anderthalb Jahren werden mehr als zwei Jahre - von September 2016 bis Oktober 2018. Das bedeutet im Ergebnis: Den an der Aufklärung eines Verbrechens Interessierten werden wiederholt Steine in den Weg gelegt, während möglichen Tätern durch Einblick in die Ermittlungsakte ermöglicht wird, Strategien zu entwickeln, um einer Strafverfolgung zu entgehen.

Wunsch, anonym zu bleiben, wurde ignoriert

Und: Der ausdrückliche und nachvollziehbare Wunsch eines inzwischen verfügbaren neuen Zeugen, anonym zu bleiben, wurde auf diese Weise ignoriert. Nachdem die Bonner Staatsanwaltschaft die Auslobung einer Belohnung für sachdienliche Hinweise abgelehnt hatte, sammelte eine aus den alljährlichen Gedenkgottesdiensten des Friesdorfer Pfarrers Siegfried Eckert erwachsene Bürgerinitiative private Spenden für eine Belohnung. Insgesamt kamen 17.000 Euro zusammen. Daraufhin meldete sich dieser neue Zeuge und teilte der Bürgerinitiative mit, er habe soeben bei der Polizei umfassend ausgesagt.

"Die beeindruckende bürgerschaftliche Aktion war also von Erfolg gekrönt", sagten Änne von Bülow und Jan Maresch, die beiden Sprecher der Bürgerinitiative, dem General-Anzeiger auf Anfrage. "Wir haben uns mit dem Zeugen nach der Vernehmung durch die Kripo getroffen. Der Zeuge klang absolut glaubwürdig und erhärtete den Verdacht, dass Jens Bleck einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen ist. Die Aussage erscheint uns aufschlussreich. Der Zeuge besitzt sogar Beweismaterial auf seinem Handy, das wir bei dem Treffen einsehen konnten." In der Begründung der Ermittlungseinstellung beschreibt hingegen die Bonner Staatsanwaltschaft die Vernehmung des neuen Zeugen als nicht zielführend.

Weiter heißt es in der Begründung zur Einstellung der Ermittlungen sinngemäß: Dass die Brückenzeugin in ihrer richterlichen Vernehmung das Auskunftsverweigerungsrecht für sich in Anspruch nahm, rechtfertige zwar wegen der hohen Wahrscheinlichkeit, dass sie in der Nacht zum 9. November 2013 auf der Brücke eine Straftat begangen hat, einen Anfangsverdacht gegen sie.

Allerdings kämen so viele verschiedene Straftaten in Betracht (von der aktiven Beteiligung an einer vorsätzlichen Tötung bis zur Unterlassenen Hilfeleistung), dass eine "Wahlfeststellung" nicht möglich sei, man also nicht wisse, wegen welcher Straftat man ermitteln solle. Daher werde "die Erfassung als Beschuldigte im hiesigen Verfahren unterbleiben". Fazit: "Erfolgversprechende Ermittlungsansätze bestehen nicht. Das Verfahren ist daher erneut gem. § 170 Abs. 2 S.1 StPO einzustellen."

Statt der Opferfamilie wurde ein Boulevardblatt informiert

Vier Monate zuvor, im Januar 2019, hatte der Anwalt der Eltern dem (neuen) Kölner Generalstaatsanwalt Thomas Harden einen langen Brief geschrieben. Darin schilderte er Punkt für Punkt die Versäumnisse der vergangenen fünfeinhalb Jahre und ersuchte deshalb den Generalstaatsanwalt, der Bonner Staatsanwaltschaft die Zuständigkeit für die Ermittlung zu entziehen und sie einer anderen Staatsanwaltschaft zu übertragen. Ferner schlug der Anwalt vor, die Abteilung "Operative Fallanalyse" des Landeskriminalamtes NRW zur Unterstützung der künftigen Ermittlungen einzuschalten.

Vier Wochen später erhielt der Anwalt der Eltern Bleck ein Schreiben der Bonner Staatsanwaltschaft. Inhalt: Das Schreiben an den Kölner Generalstaatsanwalt habe dieser als Dienstaufsichtsbeschwerde der Eltern gewertet und deshalb an die Bonner Behörde weitergeleitet. Die Prüfung werde einige Zeit in Anspruch nehmen.

Dabei war das Wort "Dienstaufsichtsbeschwerde" an keiner Stelle des Anwaltsschreibens gefallen. So prüft also die Bonner Ermittlungsbehörde sich selbst - genauer die Arbeit der Abteilung Kapitalverbrechen und ihres Leiters, Oberstaatsanwalt Robin Faßbender. Der stellte aber nun schon mal die Ermittlungen im Todesfall Jens Bleck ein, noch bevor das Ergebnis dieser Prüfung auf Ermittlungsfehler und Versäumnisse vorliegt.

Die öffentliche Empörung war groß, als bekannt wurde, dass Faßbender im Todesfall Niklas Pöhler (entgegen der aus Düsseldorf ergangenen Richtlinie) die Deutsche Presseagentur über die Einstellung der Ermittlungen informierte, nicht aber die Angehörigen. Die Mutter erfuhr von der Einstellung aus den Medien. Auch im Todesfall Jens Bleck informierte Faßbender zum Beispiel im November 2014 ein Boulevardblatt über den aktuellen Stand der Ermittlungen - und nicht die Eltern. Auch darüber unterrichtete der Rechtsanwalt der Familie Bleck den Kölner Generalstaatsanwalt in seinem Schreiben im Januar.

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