Kahle Betonwüste statt grünem Vorgarten Wachtbergerin kämpft gegen Schottergärten

Wachtberg · Kahle Betonwüste statt grünem Vorgarten: Mit einem Bürgerantrag will Birte Kümpel Bauherren und Gemeindeverwaltung stärker in die Pflicht nehmen, gegen Schottergärten vorzugehen und von vornherein darauf zu verzichten.

 In diesem Wachtberger Steingarten ist kein Platz für Grünes.

In diesem Wachtberger Steingarten ist kein Platz für Grünes.

Foto: Axel Vogel

Birte Kümpel engagiert sich im Ländchen stark in Sachen Natur. Eines ihrer Herzensprojekte ist der Naturnahe Schaugarten am Rathaus. Sozusagen im Kontrast zu allem Blühenden und Wachsenden dort sieht sie die Vorgärten in vielen Wachtberger Neubaugebieten. „Es ist weiterhin zu beobachten, dass unbebaute Flächen vor den Häusern entgegen geltender Bausatzungen beziehungsweise der Landesbauordnung zugepflastert oder zugeschottert werden“, sagte Kümpel.

Deshalb hat sie einen Bürgerantrag eingereicht. Er soll in der Mai-Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses beraten werden, wenn die Coronakrise dann schon vorüber ist, sagte Beigeordneter Swen Christian. Ihrem Antrag, mit dem sie der Situation entgegenwirken möchte, hat Kümpel Bilder aus dem Neubaugebiet Rondo in Berkum beigefügt. „Sie zeigen beispielhaft, wie sich in Siedlungen Stein- statt Vegetationsflächen ausbreiten“, sagte Kümpel. Und zwar nicht nur in Neubaugebieten, sondern auch im Bestand, wo bei Eigentümerwechsel oft vorhandenes Grün durch Stein oder Schotter und Hecken durch Plastikzäune ersetzt würden.  In Niederbachem nannte sie das Neubaugebiet „Am Hang“ als exemplarischen Fall, bei dem die Natur vor der Haustür zugepflastert würde.

Deshalb möchte die Wachtbergerin mit fünf Punkten in ihrem Antrag Bürger und Verwaltung stärker verpflichten, Pflanz- und Begrünungsvorgaben gemäß geltender kommunaler Bausatzungen und Landesbauordnung umzusetzen beziehungsweise einzuhalten. Das beginnt für Kümpel schon bei Bebauungsplänen. Wo es keinen gebe, „trägt die Gemeinde Sorge für die Einhaltung des Begrünungsgebotes für unbebaute Grundstücke gemäß § 8 der Landesbauordnung“, so die Antragstellerin. Mutmaßliche Verstöße müssten dem Kreis als dann zuständiger Bauaufsichtsbehörde bekanntgemacht werden.

Bestandsschutz gibt es für sie nicht immer: „Unbebaute Grundstücksflächen von Neubauten oder im Bestand, die vorschriftswidrig nicht den jeweils geltenden Begrünungs- und Pflanzvorgaben entsprechen, werden durch die Eigentümer rückwirkend begrünt oder mit einer bauordnungsrechtlichen Ordnungsverfügung belegt“, fordert sie. Zu Letzterem zählt Kümpel auch gleichwertige Pflanzungen an anderer, von der Gemeinde festzulegender Stelle.

 Schließlich wünscht sie sich mehr Aufklärung der Grundeigentümer und Bauherren „über die erhebliche umwelt- und klimawirksame Bedeutung des Begrünungsgebotes und der Pflanzvorgaben“.

Schon im Juni 2019 hatte sich der Umweltausschuss auf Antrag der Grünen mit dem Thema Schottergärten befasst – nach längerer Diskussion hatte die Fraktion ihn jedoch zurückgezogen. Weil, das war vorherrschende Meinung, ja schon Vorgaben in Bebauungsplänen existierten, und es deshalb ordnungsrechtlicher Konsequenzen bedürfe.

Wachtbergs Pressesprecherin Margrit Märtens bestätigte auf GA-Anfrage, dass in neuen Bebauungsplänen das Thema Begrünung aufgenommen werde. „Schottergärten sind da explizit ausgeschlossen“, so Märtens. Es sei dann allerdings von der Örtlichkeit abhängig, ob Büsche, Baum oder kleinere Pflanzen sinnvoll seien.

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