Gemeinde Wachtberg gibt Tipps So müssen sich Bachanlieger gegen Hochwasser schützen

Wachtberg · Zum Schutz vor Hochwasser gilt in Wachtberg: Bachanlieger müssen Böschungen freihalten. Auf den ersten fünf Metern dürfen keine Schuppen, Zäune, Abfalltonnen oder ähnliches stehen.

 Derzeit gleicht er einem Rinnsal: Der Godesberger Bach am Villiper Ortsrand. Links ist zwischen den Bäumen ein Schuppen zu erkennen.

Derzeit gleicht er einem Rinnsal: Der Godesberger Bach am Villiper Ortsrand. Links ist zwischen den Bäumen ein Schuppen zu erkennen.

Foto: Axel Vogel

Rund 80 Kilometer Gewässerstrecke müssen die Wachtberger Gemeindewerke unterhalten und pflegen. Dabei sind gerade mit Blick auf den Unwetter- und Hochwasserschutz auch viele Bachanlieger gefragt. Um diese über geeignete Schutzmaßnahmen, aber auch ihre Pflichten zu informieren, hat Volker Strehl, Vorstand der Gemeindewerke, einige Tipps gegeben, die auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.wachtberg.de nachzulesen sind.

Laut Strehl ist es besonders wichtig, die Böschungsbereiche sowie angrenzende Grundstücksbereiche freizuhalten: „In den ersten fünf Metern ab Böschungsoberkante dürfen keine Schuppen, Zäune, Abfalltonnen, Komposter oder ähnliches stehen“, betont er. Dabei spiele es keine Rolle, ob für ein Bauwerk eine Genehmigung erforderlich sei. Strehl: „Auch ein Zaun, der ohne Baugenehmigung errichtet werden darf, bleibt eine bauliche Anlage, die innerhalb dieser fünf Meter nicht zulässig ist.“ Denn solche Einrichtungen könnten den Wasserabfluss an Ort und Stelle behindern.

Laut des Gemeindewerkechefs ist es auch nicht zulässig, Gartenabfälle wie Rasen- oder Gehölzschnitt an oder gar in der Böschung des Gewässers zu lagern: „Dadurch wird nicht nur der Böschungsbewuchs unterdrückt und die Wasserqualität durch Sickersäfte beeinträchtigt, sondern bei Hochwasser kann das ablaufende Wasser so etwas mitreißen.“ Diese Gartenabfälle könnten ebenfalls Durchlässe verstopfen.

Außerdem täten Bachanlieger gut daran, kein abschwemmbares Material in der Böschung und in jenem Bereich am Gewässer, zu lagern, der bei Hochwasser überschwemmt werden kann. Sollte dort bereits Material liegen, bitten die Gemeindewerke dieses so schnell wie möglich zu entfernen. Denn wenn Zuwiderhandlungen festgestellt werden, „kann die Untere Wasserbehörde dagegen mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen vorgehen“, betont Strehl.

Weiter weist der Experte der Gemeindewerke darauf hin, dass die Gewässer im Drachenfelser Ländchen eine besondere ökologische Bedeutung haben: „Deshalb sollen die Böschungsbereiche in der Regel mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt werden“, erklärt Volker Strehl. In Betracht kämen etwa Schwarzerlen (Alnus glutinosa), die mit ihrem Wurzelwerk die Böschung festigen würden. Wenn ein Bachanlieger eine solche Bepflanzung plant, kann er sich von den Gemeindewerken beraten lassen.

Da es bei Starkregen praktisch keine Vorwarnzeit gibt, hält es Strehl für wichtig, dass Eigentümer mögliche Schwachstellen im Bereich ihres Grundstückes kennen und vertretbare Arbeiten selbst durchführen: „Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen zum Schutz vor Rückstau aus dem Kanalnetz und bauliche Maßnahmen zum Schutz vor oberflächlich ablaufendem Wasser“, führt er aus.

Seit Anfang des Jahres kann bei einer Gefahrenabschätzung die Starkregenkarte der Gemeinde helfen, die im Internet unter wachtberg-starkregen.de steht.

Weitere Infos gibt es bei der Gemeinde sowie unter 02 28/9 54 41 60 oder per Mail an Sebastian.Wortha@wachtberg.de.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort