Bürgerinfo im Köllenhof Lärmschutzwand am Ließemer „Roggenacker“ wird geplant

LIEßEM · Die Gemeinde Wachtberg informierte Bürger im Köllenhof über Baupläne im Ließemer Süden. Ein wichtiges Thema dabei war der Lärm.

 Die Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan „Roggenacker“ im Köllenhof war bestens besucht.

Die Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan „Roggenacker“ im Köllenhof war bestens besucht.

Foto: Leif Kubik

Zahlreiche Ließemer Bürger nutzten am Montagabend die Gelegenheit, sich über den Entwurf des Bebauungsplans im Erschließungsgebiet „Am Roggenacker“ schlau zu machen: In einer Bürgerbeteiligung informierten der beauftragte Ingenieur Detlef Naumann und Fachbereichsleiterin Tanja Gohrbandt über den derzeitigen Stand der Planungen.

Mit einem sogenannten „Erschließungsstich“ wolle man die Fläche für den Bau von acht Einfamilienhäusern zugänglich machen, so der Fachmann: Da die direkte Zuwegung von einer Kreisstraße aus nicht erlaubt sei, habe man die Häuser um eine von Süden kommende Stichstraße gruppiert.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Ortslage Ließem am südwestlichen Ortsrand geschaffen werden, erläuterte der Ingenieur. Im Flächennutzungsplan sei der Geltungsbereich des Bebauungsplans bereits als Wohnbaufläche dargestellt, ergänzte Gohrbandt.

Es handele sich aber explizit erst um eine Vorplanung, und man sei für Anregungen der Bürger jederzeit offen, betonte Naumann. Erster Schritt sei die Analyse der Lärmbelastung. Naumann präsentierte eine Analyse der tagsüber herrschenden „Schallausbreitung“: Daraus ergebe sich ein Vorschlag der Ingenieure für eine zweieinhalb Meter hohe Schallschutzwand entlang der Kreisstraße. Diese schütze aktiv bis zum ersten Stockwerk; oberhalb davon seien den derzeitigen Planungen zufolge dann die Bauherren für einen weitergehenden passiven Schallschutz selbst verantwortlich.

Lebhafte Diskussion folgt der Präsentation

Eine höhere Schallschutzwand käme aus Kosten- aber auch aus ästhetischen Gründen wohl nicht infrage. Das niedrigere Bauwerk wollen die Planer gegebenenfalls hinter Bäumen und Sträuchern verstecken. Schwierigkeiten, den Schallschutz für obere Stockwerke herzustellen, seien auch einer der Gründe, weshalb keine Mehrfamilienhäuser auf dem Areal vorgesehen seien.

Ein weiterer Grund sei aber auch die Hanglage gewesen, die die Sicht im oberen Bereich beeinträchtigt hätte. Der Präsentation folgte eine lebhafte Diskussion, in deren Verlauf es neben dem Lärmschutz auch um die Passierbarkeit des Areals mit dem Fahrrad sowie um die mögliche Verlegung von Leerrohren für Telekommunikationskabel ging Bei der Planung der Lärmschutzwand solle darauf geachtet werden, dass für Fußgänger und Fahrradfahrer keine Angsträume entstünden, versprachen die Planer. Der Verlegung von Leerrohren erteilte Naumann allerdings eine Absage: Entsprechendes sehe das Planungsrecht leider nicht vor, beschied er die Anfrage eines Bürgers.

Ein derzeitiger direkter Nachbar des Areals wies darauf hin, dass eine in den Zeichnungen enthaltene weitere Lärmschutzmaßnahme zwischen seinem Grundstück und dem Erschließungsgebiet mangels Straßen oder anderer potenzieller Lärmquellen völlig an der Realität vorbeilaufe, was Naumann dankbar aufnahm. Die Lärmschutzkarte, die er zur Verfügung gestellt bekommen habe, basiere ja hauptsächlich auf Rechenmodellen: „Da freue ich mich über die Einschätzung eines Beteiligten“, dankte er dem Nachbarn.

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