Wachtberger Ausschüsse Kein Kompromiss bei der Aufwandsvergütung

Wachtberg · Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch mehrheitlich für einen vollständigen Verzicht auf die gesetzlich möglichen Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende ausgesprochen. Das letzte Wort hat jetzt der Rat am 2. März.

 In Wachtberg sollen Ausschussvorsitzende nur dann eine Aufwandsentschädigung erhalten, wenn es mindestens acht Sitzungen pro Jahr gibt.

In Wachtberg sollen Ausschussvorsitzende nur dann eine Aufwandsentschädigung erhalten, wenn es mindestens acht Sitzungen pro Jahr gibt.

Foto: DPA

Am 10. November 2016 hat der NRW-Landtag das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beschlossen. Eine Folge des Gesetzes sind auch Änderungen in der Gemeindeordnung, darunter eine Anpassung der Entschädigungsverordnung. NRW-weit hat diese Änderung bereits für intensive Diskussionen gesorgt, so auch jetzt in Wachtberg.

Durch die Änderungen der Entschädigungsverordnung haben seit dem 1. Januar alle Ausschussvorsitzenden Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Bisher wurde ihnen keine besondere Vergütung gezahlt. Für die zusätzlichen Kosten sollen die Kommunen selbst aufkommen. In Wachtberg würde das im Haushaltsjahr 2017 Mehrkosten von knapp 14.000 Euro verursachen. Der Ausschuss für Bildung, Generationen, Sport, Soziales und Kultur, der Planungs- und Umweltausschuss, der Ausschuss für Infrastruktur und Bau sowie der Rechnungsprüfungsausschuss würden jeweils 290 Euro pro Monat mehr erhalten.

Da im Haupt- und Finanzausschuss die Hauptverwaltungsbeamtin, in diesem Fall Bürgermeisterin Renate Offergeld, den Vorsitz hat, ist er von der Regelung ausgeschlossen. Ausgenommen ist von der neuen Regelung auch der Wahlprüfungsausschuss, der nur einmal pro Periode zusammen kommt. Der Gesetzestext ließ den Kommunen die Möglichkeit, weitere Ausschüsse von der Regelung auszunehmen.

Gedacht sei das Gesetz als „Möglichkeit, das Ehrenamt in besonderer Weise zu würdigen“, so Kämmerin Beate Pflaumann. Aus finanziellen Gründen schlug die Verwaltung trotzdem den Verzicht vor. Andreas Wollmann (SPD) erklärte, die Regelung solle Bürger ermuntern, den Vorsitz ernst zu nehmen. Außerdem könne auf öffentliche Tantiemen in den meisten Fällen nicht verzichtet werden. Er hielt die Gesetzesänderung daher durchaus für gerechtfertigt.

Sein Parteikollege Hans Otto Schacknies führte an, dass viele Vorsitzende, zum Beispiel Fraktionsvorsitzende, Aufwandsentschädigungen erhalten würden. Er verstehe nicht, warum gleichwertige Gruppen unterschiedlich behandelt werden sollten. Vom Grünen Oliver Henkel kam der Kompromissvorschlag, nur solche Ausschüsse zu vergüten, die sich häufiger als achtmal im Jahr treffen, mit dem Ziel, einen pauschalen Ausschluss zu verhindern. Sich ein- bis zweimal im Jahr zu treffen, gelte noch nicht als erhöhter Arbeitsaufwand. Das Argument, Geld steigere die Motivation, finde er persönlich nicht nachvollziehbar. Er gab auch zu bedenken, wie die Entschädigung auf die Bürger wirke: Es könne der Eindruck entstehen, dass sich Politiker das Geld vor allem in die eigene Tasche stecken. Dafür erntete er anerkennendes Klopfen von einigen Kollegen.

Zuspruch für Henkels Vorschlag kam auch von Jörg Wilms (FDP) und Thomas Franz (Unser Wachtberg). Unklarheit herrschte über den Status von Ortsvertretungen, da diese in der Gemeindeordnung als Ausschüsse bezeichnet werden, in einem anderen Text aber klar davon ausgenommen werden.

Am Ende beschloss der Hauptausschuss mit vier Nein-Stimmen, alle Ausschüsse inklusive Ortsvertretungen durch eine Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde von der Regelung auszunehmen – sprich: in allen Fällen auf eine Aufwandsentschädigung zu verzichten.

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