Kommentar zum Streit im Wachtberger DRK Kein Freibrief

Meinung | Wachtberg · Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Das Urteil des Bonner Landgerichts im Streitfall des Wachtberger DRK mit seinem ehemaligen Schatzmeister ist kein Freibrief für den Beklagten.

Der Richter hat nämlich lediglich formell festgestellt, dass sein Gericht nicht der richtige Ansprechpartner ist, sondern das von der Satzung festgelegte Schiedsgericht. Da könnte man natürlich fragen, warum der Kläger nicht direkt diesen Weg gegangen ist. Man hielt den Gang vors Landgericht beim DRK Wachtberg anscheinend für den besseren Weg.

Es bleibt im Sinne einer seriösen Aufarbeitung der turbulenten Jahre des Ortsvereins vor und während der Flüchtlingskrise nur zu hoffen, dass es ihm tatsächlich im Nachhinein noch gelingt, das Schiedsgericht anzurufen. Eine zentrale Frage bleibt weiterhin ungeklärt: War das Wachtberger DRK für das Führungspersonal, ganz salopp formuliert, ein Selbstbedienungsladen?

Derzeit steht zwar der frühere Schatzmeister im Rampenlicht. Aber: Auch andere Vorstandsmitglieder haben nach GA-Recherchen über die Jahre Tausende Euro für von ihnen erbrachte Dienstleistungen und Waren erhalten. Jetzt könnte man argumentieren: Das Geld, etwa für Handwerkerleistungen, hätte sowieso ausgegeben werden müssen. Dann doch besser für jemanden aus dem Verein. Dieser Einwand wäre dann zu vertreten, wenn der Vorstand diese Ausgaben offiziell abgesegnet hätte. So bleibt ein Geschmäckle.

Der neue Vorstand hat bereits viel für die Aufarbeitung der Turbulenzen getan. Zu erfahren, ob die Auszahlungen zu Recht erfolgt sind, ist vor allem für die Mitglieder wichtig. Schließlich tragen sie den Ortsverein und glauben weiterhin an das DRK als eine zuverlässige Institution.

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