Projektvorstellung Gräben zum Hochwasserschutz in Fritzdorf

Fritzdorf · Um die Bürger vor erneuten Fluten zu schützen soll das vorhandene System rund um Fritzdorf reaktiviert werden. Fachleute stellten das Projekt vor.

Das Unwetter vom 4. Juni 2016 wird auch den Fritzdorfern noch lange in Erinnerung bleiben: Großflächig wurden Grundstücke und Straßen überflutet, Keller liefen voll. Rund ein Viertel der 200 Feuerwehreinsätze in Wachtberg entfielen auf den kleinen Ort an der Grenze zu Rheinland-Pfalz. Auch 2010 und 2013 hatten Unwetter schwere Schäden angerichtet. Doch die Verantwortlichen in Wachtberg sind nicht untätig geblieben: Konkrete Pläne für den Hochwasserschutz stellte Volker Strehl aus dem Vorstand der Gemeindewerke Wachtberg am Dienstagabend in der Sitzung der Ortsvertretung Fritzdorf vor.

Anwohner vermuteten, dass unter anderem die intensive landwirtschaftliche Nutzung der Felder um Fritzdorf zur Überflutung beigetragen hätte. Durch Folien und Schutznetze seien die Flächen derart versiegelt, dass sie keine größeren Regenmengen mehr aufnehmen könnten, hatte das Ehepaar Marechal im Dezember 2016 dem GA berichtet. Um Abhilfe zu schaffen, will die Gemeinde alte Grabensysteme wieder reaktivieren. Laut Beigeordnetem Jörg Ostermann stammten diese aus den 1980er Jahren.

Die Alternative, komplett neue Gräben anzulegen, sei damit zunächst vom Tisch. „Es macht mehr Sinn, das vorhandene Grabensystem zu nutzen“, so Strehl. Folgende Maßnahmen sollen aus der Idee bald Wirklichkeit werden lassen:

1. Zingsheimer Hof

In der Straße „Am Zingsheimer Hof“ wurde in einer ersten Bauphase bereits der Kanal und die Oberflächenentwässerung erweitert. Momentan enden diese an der Raiffeisenstraße, sollen dieses Jahr aber in einer zweiten Bauphase bis in die freie Feldflur verlängert werden, berichtete Strehl.

2. Grabensystem am Plantagenweg

Ebenfalls dieses Jahr soll das vorhandene Grabensystem am Plantagenweg erweitert werden. Für einen Ausbau der Gräben selbst sei hier kein Platz, so Strehl. Stattdessen sollen sie durch einen unterirdischen Kanal ergänzt werden.

3. Grabensystem in Richtung K63/Eckendorfer Straße

Hier setzt man auf Überrechnung. „Überrechnung bedeutet, es wird überprüft, was erforderlich ist, damit ein Niederschlagsfall wie vom 4. Juni 2016 abgeleitet werden kann“, erklärte Strehl. „Das heißt wahrscheinlich, dass der Graben größer werden muss“, vermutete er weiter. Die Vermessung sei bereits abgeschlossen, jetzt folgten die Ingenieursarbeiten. Die Krux an dieser Stelle sei, dass um die Gräben herum viel Privatgelände liege. Deshalb müsste zunächst überprüft werden, ob die Maßnahmen umgesetzt werden können. Dabei appellierte er an die Anlieger: „Überflutungsvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe, da müssen alle ihren Beitrag leisten.“

4. Grabensystem an der Windmühlenstraße

An der Windmühlenstraße sollen die alten Gräben so ausgebaut werden, dass das Wasser südöstlich am Ort vorbeifließen kann, um dort einem vorhandenen Grabensystem zugeführt zu werden. „Topographisch ist es hier etwas schwieriger, weil wir nicht mit dem freien Gefälle arbeiten können, sondern eine Verrohrung schaffen müssen“, berichtete Strehl.

Maßnahmen 3 und 4 ermöglichen es, Regenfälle in zwei Richtungen um den Ort herumzuleiten, erklärte er weiter. Zusammen sollen sie „eine erste Abfanglinie“ bilden. Überflutungen wie vom 4. Juni könnten so allerdings nicht vollständig vorgebeugt werden. „Verhindern können wir sowieso nichts. Der Punkt ist Schadensminimierung“, meinte Strehl. „Auf jeden Fall sollen diese Systeme so ausgelegt werden, dass so viel Wasser wie möglich um den Ort herum und nicht hinein fließt“, betonte Strehl. Als Grundlage der Maßnahmen dient das 2016 überarbeitete Landeswassergesetz. Als sogenannte „Klimafolgenanpassung“ können die Arbeiten dank des Gesetzes über die Gemeindewerke Wachtberg finanziert werden, sodass der Gemeindehaushalt nicht belastet werden muss. Im Moment ist dafür ein Betrag von 960 000 Euro vorgesehen. „Das ist das, was zurzeit finanziert ist“, berichtete Strehl. „Die Summe wird auf jeden Fall ausgeschöpft werden“, war er sich sicher.

Weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz betreffen die L 123 und L 267. Für die Erweiterung von nicht leistungsfähigen Durchlässen in den Landstraßen ist der Landesbetrieb StraßenNRW zuständig. Zum Stand der Dinge konnte die Landesbehörde am Mittwoch keine Angaben machen.

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