Streit um geleistete Zahlungen Ex-Schatzmeister des DRK Wachtberg muss nichts zurückzahlen

Wachtberg · Das Bonner Landgericht erklärt sich bei der Klage des Ortsvereins gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied für nicht zuständig. Wie der Streit um geleistete Zahlungen weitergeht, ist offen.

 Hinter den Kulissen des DRK-Ortsvereins Wachtberg geht die Diskussion weiter. Kevin Schnieder lässt sich davon bei seiner Arbeit als Rettungsassistent der Wache Villip nicht ablenken.

Hinter den Kulissen des DRK-Ortsvereins Wachtberg geht die Diskussion weiter. Kevin Schnieder lässt sich davon bei seiner Arbeit als Rettungsassistent der Wache Villip nicht ablenken.

Foto: Axel Vogel

In der juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Wachtberger Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) mit einem ehemaligen ehrenamtlichen Vorstandsmitglied hat das Landgericht Bonn jetzt eine Entscheidung gefällt (Aktenzeichen 15 O 275/17). Bei dem Streit ging es darum, ob der ehemalige Schatzmeister und kommissarische Leiter Ingo Steiner dem Ortsverein 15.120,19 Euro zurückerstatten muss, die er sich ohne Vorstandsbeschluss für von ihm erbrachte Leistungen ausgezahlt haben soll. Die Klage sei abzuweisen, urteilte das Gericht.

Als Begründung führt der Richter formelle Gründe an. Das Gericht sei nicht zuständig, wenn die Angelegenheit Gegenstand einer Schiedsvereinbarung sei. Satzungsgemäß gehöre der Fall vors Schiedsgericht. „Entgegen der Auffassung des Klägers handelt es sich vorliegend auch um eine Rechtsstreitigkeit, die aus der Wahrnehmung von Rot-Kreuz-Aufgaben entstanden ist“, heißt es im Urteil. Die Gegenseite, also der klagende Ortsverein, hatte geltend gemacht, dass Steiners Aufträge „weder vom Kläger noch durch den Kreisverband Rhein-Sieg autorisiert, genehmigt oder geduldet worden“ seien.

Dreh- und Angelpunkt der Argumentation des Ortsvereins war, dass ein Schadensersatzanspruch aus einer Straftat bestehe der somit nicht in die Zuständigkeit des Schiedsgerichtes falle. Fragt sich nun, ob das Wachtberger DRK seine Ansprüche gegen Steiner noch von eben jenem Gericht prüfen lassen kann. „Die Ansprüche sind verjährt, die Halbjahresfrist der Schiedsordnung ist abgelaufen“, sagt Danyel Guré, ehemaliger Vorsitzender des Wachtberger DRK.

Der Bonner Rechtsanwalt spielt bei der Auseinandersetzung eine Rolle, weil anlässlich eines Prüfungsberichtes nicht nur Zahlungen an Steiner aufgefallen waren, sondern auch an ihn (der GA berichtete). Guré hatte dem DRK im Jahr 2016 rund 9600 Euro in Rechnung gestellt, unter anderem im Rahmen seiner Tätigkeit als Anwalt für Vereinsbelange, wie er sagt: „Damals ging es um die verfahrene Situation der Kindertagesstätte, die zusammen mit dem Limbachstift geplant war.“

Nach GA-Informationen war die Entlohnung von Vorstandsmitgliedern für Leistungen, die nicht zur klassischen Vorstandsarbeit gehörten, während der vergangenen turbulenten Jahre im Ortsverein durchaus üblich. Hauptproblem war in dieser Zeit die chaotische Buch - und Personalführung. An andere Einzelpersonen sind nach GA-Recherchen teils deutlich höhere Zahlungen als an Steiner und Guré geflossen. Der ehemalige Vorsitzende Hans-Jürgen Döring teilte mit, dass bis 2007 keine Gelder für Leistungen in der Funktion als Mitglieder des Vorstandes ausgezahlt wurde.

Klaus Pipke, Präsident des DRK-Kreisverbands, hatte bereits bei einer Mitgliederversammlung 2017 festgestellt, dass auch von Guré Nachweise fehlten. Daher hatte sich das DRK ebenfalls rechtliche Schritte vorbehalten. Gleichwohl hält Jurist Guré die Sache nach dem aktuellen Urteil „für alle ehemaligen Vorstandsmitglieder für erledigt“. Daher werde sein Anwalt die bei ihm angefallenen Kosten gegenüber dem Ortsverein geltend machen.

Klaus Pipke, dessen Kreisverband das Wachtberger DRK wegen der Vorkommnisse der vergangenen Jahre weiterhin betreut, sagt zu dem Urteil: „Aus meiner Sicht ist die Streitsache noch keineswegs erledigt.“ Der Ortsverein habe ungeachtet des Ablaufs der Halbjahresfrist einen Antrag auf Wiedereinsetzung des Schiedsgerichts gestellt. Das ist laut Pipke dann möglich, wenn ein sachlicher Grund vorliegt: „Der liegt jetzt eben mit dem Urteil des Landgerichts vor, das die Zuständigkeit des Schiedsgerichtes ausdrücklich betont hat.“ Zweitens behalte man sich Schritte gegen Steiners Firma vor, die die Rechnungen ausgestellt habe.

IT-Berater Ingo Steiner sieht dem Ganzen gelassen entgegen, zumal das Urteil aus seiner Sicht absehbar war: „Jeder Anwalt, der sich mit Vereinsrecht beschäftigt, hätte gewusst, dass hier das Schiedsgericht zuständig ist.“ Das DRK müsste das Ganze eher als einen Haftungsfall betrachten: „Der Anwalt hat den Vorstand falsch beraten“, lautet Steiners Resümee.

Der ehemalige Schatzmeister bedauert, dass es zu keiner inhaltlichen Prüfung gekommen ist: „Mein Anwalt hat eine umfangreiche Begründung ausgearbeitet, warum ich einen Anspruch auf das Geld habe.“ Trotzdem sei er zu einem Vergleich bereit gewesen und habe der Gegenseite auch ein Angebot gemacht. „Insgesamt ging es um etwa 4000 Euro, die ich zurückerstattet hätte“, so Steiner. Doch darauf sei man nicht eingegangen. Dass das DRK weiter gegen ihn prozessieren will, interpretiert er so: „Es geht nicht um Geld, sondern es geht darum, meine Person zu beschädigen.“ Anders kann er sich nicht erklären, dass man beim DRK nicht gegen andere ehemalige Vorstandsmitglieder vorgeht, „die zum Teil hohe sechsstellige und mittlere fünfstellige Beträge ohne Vorstandsbeschluss bekommen haben“.

Klaus Pipke hält auch die Ansprüche gegen Guré aufrecht: „Nachdem der Ortsverein seine Forderungen über 9600 Euro wegen des fehlenden Nachweises einer Beauftragung nicht bezahlt hatte, hat Herr Guré ein Mahnverfahren angestrengt.“ Daher sei der ehemalige Vorsitzende am Zuge zu belegen, „dass er für seine anwaltlichen Tätigkeiten für den Ortsverein einen Auftrag hatte und welche Leistungen er genau erbracht hat“. Das Mahnverfahren habe er lediglich angestrengt, so Guré, „um den Fristablauf etwaiger Ansprüche aus 2014 in Sachen Kindertagesstätte Ende 2017 zu unterbrechen. „Den Anspruch werde ich selbstverständlich nicht durchsetzen“, betont er. „Denn wir haben seinerzeit im Vorstand beschlossen, dass ich einen bestimmten Betrag für meine Tätigkeit bekomme.“

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