Flüchtlinge im Rhein-Sieg-Kreis Der Gesetzgeber hat Abschiebungen erleichtert

RHEIN-SIEG-KREIS · Die Gesetzeslage hat sich verschärft: Abschiebungen von Flüchtlingen sind nun leichter als früher.

 Polizisten begleiten abgelehnte Asylbewerber zu einem Terminal auf dem Flughafen Leipzig-Halle in Schkeuditz.

Polizisten begleiten abgelehnte Asylbewerber zu einem Terminal auf dem Flughafen Leipzig-Halle in Schkeuditz.

Foto: picture alliance / dpa

Laut Gabriele Neugebauer, der Leiterin des auch für den Fall des Ghanaers Abusco Seider zuständigen Rechts- und Ordnungsamtes bei der Siegburger Kreisverwaltung, gilt zwar weiterhin: „Vor einer Abschiebung sind etwaige Abschiebehindernisse zu prüfen.“

Aber Fakt sei auch: „Ende vergangenen Jahres und im Laufe dieses Jahres gab es eine ganze Reihe von gesetzlichen und organisatorischen Neuregelungen, die Abschiebungen erleichtern.“ Das gelte insbesondere für Flüchtlinge aus Westbalkanstaaten: „Diese sind zwischenzeitlich als sichere Herkunftsstaaten eingestuft.“

Seit Spätherbst 2015 können laut Neugebauer Rückführungen nun in die Westbalkanstaaten mittels eines „EU Laissez Passer“ durchgeführt werden: „Das heißt, es müssen keine nationalen Passersatzpapiere beantragt werden.“ Zudem würden die Asylverfahren bei Personen aus sicheren Herkunftsländern nach Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) inzwischen in der Mehrzahl in ein bis zwei Tagen entschieden. Das sei das erklärte Ziel gewesen. „Dementsprechend hat sich die Bereitschaft zur freiwilligen Rückkehr deutlich erhöht“, so Neugebauer.

Krankheit nicht mehr unbedingt Abschiebehindernis

Auch verweist die Expertin auf erste Erfolge bei der Passbeschaffung für die Rückführung von Nordafrikanern, was bislang ein großes Problem war: „Aufgrund der Gespräche auf Regierungsebene wurde bei der Zentralen Ausländerbehörde in Bielefeld eine “Zentrale Rückkehrkoordination„ für NRW eingerichtet, die die Kommunen bei der Rückführung unterstützt, etwa in Fragen der Passbeschaffung.“

In Bezug auf gesundheitliche Abschiebehindernisse gab es nach Aussage von Gabriele Neugebauer durch das Anfang des Jahres verabschiedete Asylpaket II Neuregelungen, „die die Anforderungen an die Geltendmachung von gesundheitlichen Abschiebehindernissen erhöhen“. Gemäß dem Aufenthaltsgesetz bestehe eine erhebliche konkrete Gefahr aus gesundheitlichen Gründen „nur noch bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden“. Die medizinische Versorgung im Zielstaat müsse der in Deutschland nicht gleichwertig sein.

Zum Stichtag 1. Juli 6833 Asylbewerber abgeschoben

Gabriele Neugebauer sagt aber auch: „Inwiefern die neuen Regelungen in der praktischen Umsetzung greifen, kann noch nicht abschließend beurteilt werden.“ Zu konkreten Zahlen sagt sie: Zum Stichtag 1. Juli seien im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Siegburg 6833 Asylbewerber und in Troisdorf 733. Bisher seien in diesem Jahr 25 Personen abgeschoben worden, davon neun Straftäter.

Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2015 waren es 26 Personen, davon elf Straftäter. 509 Bescheinigungen zum Grenzübertritt für eine freiwillige Ausreise seien ausgestellt worden. Davon wurde laut Kreis in 261 Fällen die Ausreise bestätigt. Bei den anderen laufe zum Teil noch die Frist.

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