Interview mit Christian Pohl Auf Anlieger können hohe Kosten zukommen

Wachtberg · Christian Pohl, Fachbereichsleiter der Gemeinde, erklärt im Interview, welche Kriterien für die Prioritätenlisten beim Straßenausbau maßgebend waren. Die Verwaltung hat 30 Straßen festgelegt, die nach und nach abgearbeitet werden sollen.

 Der Zukunftsweg in Villiprott steht auf der Prioritätenliste des neuen Straßenausbauprogramm ganz oben.

Der Zukunftsweg in Villiprott steht auf der Prioritätenliste des neuen Straßenausbauprogramm ganz oben.

Foto: Axel Vogel

Vor Weihnachten hat sich der Wachtberger Infrastrukturausschuss wieder mit dem sensiblen Thema Straßenausbau beschäftigt. Angesichts hoher Kosten, die dabei auf Anlieger zukommen können, dürfte das Interesse am Prozedere des Ausbauprogramms groß sein. Die Verwaltung hat 30 Straßen festgelegt, die nach und nach abgearbeitet werden sollen. Mit Christian Pohl, Leiter des Fachbereiches Infrastruktur, hat Axel Vogel gesprochen.

Herr Pohl, die Verwaltung hat sich die Erstellung der Prioritätenliste nicht leicht gemacht.

Christian Pohl: So ist es. Es ging darum, während eines Jahres 230 Straßen zu bewerten, die vor 1985 gebaut worden sind. 30 Straßen, die sich auf alle Orte der Gemeinde verteilen, haben dann letztendlich Eingang in die besagte Liste gefunden. Wir hoffen, diese nun in den kommenden 15 Jahren abzuarbeiten, wobei das die Theorie ist. Ich darf darauf hinweisen, dass die Unwetterschäden 2016 die Planungen unseres letzten Straßenausbauprogramms komplett über den Haufen geworden hatten. Will heißen: Bevor wir uns mit der neuen Prioritätenliste beschäftigen können, müssen noch zwei Straßen in Fritzdorf, die Vettelhovener Straße und der Zippenacker, abgearbeitet werden. Aufgrund der Unwetter 2016 war damals beschlossen worden, diese Straßen wegen der Starkregengefährdung insbesondere in Fritzdorf vorzuziehen. Derzeit wird ja gerade noch an einer weiteren „Altlast“, am Ausbau der Kuhstraße in Pech, gearbeitet.

Welche Maßgaben haben die Verwaltung bei der Auswahl der 30 Straßen geleitet?

Pohl: Grundlage war zunächst eine Matrix, die wir nach dem Unwetter 2016 erarbeitet hatten. In der spielen Aspekte wie Hangabflüsse und Oberflächenentwässerung eine Rolle. Entscheidend war für uns natürlich zudem die Frage, wie wichtig eine Straße für den Verkehr ist. Handelt es sich nur um eine Anliegerstraße, eine Haupterschließungsstraße oder gar eine Hauptverkehrsstraße? Außerdem hatten wir auch noch verwaltungsinterne Kriterien zu berücksichtigen. Etwa, ob die Straße für den ÖPNV wichtig ist, ob es sich dabei um einen Radweg handelt und ob geplante Maßnahmen der Gemeindewerke oder anderer Versorgungsträger betroffen sind.

Der Zukunftsweg in Villiprott steht auf der Prioritätenliste auf Platz 1. Was waren konkret die Gründe für dieses Ranking?

Pohl: Nach unserem Dafürhalten ist die Straße in einem extrem schlechten Zustand. Hinzu kommt, dass es an der erforderlichen Breite fehlt und die Straße nicht über eine Entwässerung verfügt. Ich möchte dabei betonen: Wir haben uns bei allen Entscheidungen auf die zentrale Frage konzentriert, in welchem Zustand sich die Straße befindet und nicht etwa, in welchem Ortsteil sie liegt.

Anlieger interessiert vor allem, in welchem Umfang sie an den Kosten beteiligt werden. Der Zukunftsweg etwa soll etwa laut Prioritätenliste nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) abgerechnet werden. Was bedeutet das für einen Anlieger?

Pohl: Das KAG unterscheidet bei den umlagefähigen Kosten vor allem nach der Straßenkategorie. Kurz gesagt bedeutet das, je höher die Kategorie, also je wichtiger die Straße ist, desto weniger müssen Anlieger selber zahlen. Der Zukunftsweg ist eine Hauptverkehrsstraße und daher müssen Anlieger 30 Prozent für den Fahrbahnausbau und 60 Prozent für den Gehweg bezahlen.

 Christian Pohl in seinem Berkumer Büro.

Christian Pohl in seinem Berkumer Büro.

Foto: Axel Vogel

Stehen sich Anlieger mit der jüngsten Änderung des Abgabengesetzes besser?

Pohl: Ja, substanzielle Entlastung erhalten die Beitragszahler durch ein vom Land NRW parallel zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) aufgelegtes Förderprogramm von jährlich 65 Millionen Euro. Die „Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge“ soll voraussichtlich noch im Januar in Kraft gesetzt werden. Dies bedeutet konkret, dass die Hälfte der Summe des umlagefähigen Aufwandes der Beitragspflichtigen durch das Land übernommen wird. Insofern kann man sich auch weiterhin an der bestehenden gemeindlichen Satzung und den dort festgelegten Anteilen der Beitragspflichtigen orientieren. Aber lassen Sie mich in dem Zusammenhang auch anmerken: Die Abrechnung nach dem neuen KAG beutet für die Verwaltung über den ohnehin schon enormen Verwaltungsaufwand im Beitragswesen viel Mehrarbeit. Denn jetzt müssen etwa ein Straßen- und Wegekonzept erstellt werden sowie Fördermittel beantragt und deren Verwendung nachgewiesen werden.

Auf der Prioritätenliste findet sich auf Position 9. der Nachtigallenweg in Pech, der nach dem Baugesetzbuch abgerechnet wird. Anlieger müssen hier tiefer in die Tasche greifen, oder?

Pohl: So ist es, denn beim Nachtigallenweg und weiteren Straßen ist eine sogenannte erstmalige Herstellung der Straße notwendig. Die Maßnahme wird also in diesen Fällen normalerweise wesentlich aufwendiger, sodass die Anlieger mit 90 Prozent der umlagefähigen Kosten zur Kasse gebeten werden.

Bei einer ganzen Reihe von Straßen auf der Liste ist das Feld in der Abrechnungsspalte weiß. Müssen die Anlieger nichts bezahlen?

Pohl: Doch. Aber mit einer Bewertung dieser Straßen müssen wir noch warten, da die Aktenlage kein klares Bild hergibt, ob es sich um eine Erst- oder Folgemaßnahme handelt. Dieses Problem stellte sich beim Ausbau der Kuhstraße: Wir sind von einer erstmaligen Herstellung der Straße ausgegangen, mussten dann aber feststellen, dass es für den unteren Teil bereits einen Beitragsbescheid aus den 70er Jahren gab. Daraus haben wir gelernt. Wir werden uns von jenen Straßen, wo die Aktenlage nicht eindeutig ist, erst dann ein klares Bild in Sachen Abrechnung machen, wenn wir die Straße planen.

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