Prozess am Rheinbacher Amtsgericht Verfahren wegen Körperverletzung gegen drei Swisttaler eingestellt

RHEINBACH · Wegen Körperverletzung mussten sich jetzt drei Freunde aus Swisttal vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Den jungen Männern im Alter von 24, 23 und 22 Jahren war vorgeworfen worden, sich am 26. März nach einer Schlägerei eine Verfolgungsjagd mit ihrem Kontrahenten geliefert zu haben, bis dessen Beifahrer per Handy die Polizei rief, die alle Beteiligten auf einem Parkplatz in Euskirchen in Empfang nahm.

Da sich der Vorfall aber letztlich nicht mehr genau rekonstruieren lassen konnte und auch niemand zu Schaden gekommen war, wurde das Verfahren eingestellt.

Vorausgegangen war dem Geschehen ein Unfall zwei Tage zuvor auf einem Parkplatz in Heimerzheim. "Wir haben dort die Handynummern ausgetauscht und ich dachte, damit sei es gut", erzählte der Angeklagte, dessen Auto beschädigt worden war. "Als er dann nicht zu erreichen war, bin ich sauer geworden und wollte ihn zur Rede stellen", fügte er hinzu. Zwei Tage später begegnete er dem Unfallgegner in der Zufahrt zu einem Einkaufsmarkt.

"Eine Schlägerei hat es dort aber nicht gegeben. Wir hatten ja keine Gelegenheit dazu, weil die sofort weggefahren sind", so der Angeklagte. "Wir wollten es nicht darauf ankommen lassen", sagte dazu der 22-jährige Beifahrer des Unfallgegners. "Als die anderen uns verfolgt haben, hielten wir es für besser, nicht anzuhalten. Vor allem, weil ich auf dem Parkplatz zwei Tage vorher ein bisschen laut denen gegenüber geworden bin", meinte der 22-jährige Zeuge.

Auf die Frage des Richters, ob er ein Handzeichen bemerkt habe, dass sie anhalten sollten, antwortete er, dazu sei es zu dunkel gewesen. Es habe aber auch niemand versucht, sie von der Straße zu drängen, riskant zu überholen oder sonst in irgendeiner Form zu nötigen", erklärte der Zeuge. Wer den Polizisten erzählt habe, die Verfolger hätten Waffen dabei, ließ sich nicht mehr klären. "Wir sind in Euskirchen aus dem Auto gezerrt und wie Verbrecher behandelt worden", beklagte sich einer der Freunde. Davon ließ sich das Gericht nicht beeindrucken und stellte das Verfahren ein.

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