Streit um Kiesabbau Swisttal zieht Klage gegen Kiesabbau zurück

SWISTTAL · Die Gemeinde Swisttal hatte seit April 2018 vor dem Kölner Verwaltungsgericht geklagt. Der Betreiber des Flerzheimer Kiesabbaus muss jetzt die Nordböschung der Grube dauerhaft sichern, damit ein gemeindeeigener Wirtschaftsweg keinen Schaden erleidet.

Die Gemeinde Swisttal zieht ihre Klage zurück, die sie im April 2018 vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben hatte gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Quarzsand- und Quarzkiesabbau Rheinbach-Flerzheim durch die Bezirksregierung Arnsberg. Dies, weil die Gemeinde jetzt wesentliche Forderungen erfüllt sieht.

Ziel der Klage war es, die Aufstellung eines obligatorischen anstelle eines freiwilligen Rahmenbetriebsplans und die Beteiligung der Gemeinde Swisttal am Verfahren zu erreichen, damit die Betreiber die Nordrandböschung standsicher herstellen müssen. Die Gemeinde ist direkt betroffen als Eigentümerin des an der Abbaukante dieser Nordböschung der Kiesgrube verlaufenden Wirtschaftsweges und für dessen Verkehrssicherheit verantwortlich.

Die Sicherheit der Abbaukante war aber laut gutachterlichen Feststellungen im Jahr 2017 nicht gegeben. In den jetzigen Ergänzungen zum Sonderbetriebsplan sind genaue Festlegungen zur Sicherung und Gestaltung der Nordrandböschung in Richtung Buschhoven getroffen worden. „Es sind viele Dinge, die wir gefordert hatten, aufgenommen, sodass wir den Plan positiv beurteilen können“, war die einzige Erklärung, die Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner im öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung von Planungs- und Verkehrsausschuss und Umweltschutz-, Wirtschaftsförderungs- und Energieausschuss (UWE) verlauten ließ.

Sperrung des Weges an der Nordböschung

Wie Pressesprecher Bernd Kreuer dem GA auf Anfrage erläuterte, haben die beiden Ausschüsse beschlossen, die Klage zurückzunehmen. Die Sperrung des Weges entlang der Nordböschung will die Gemeinde zunächst beibehalten, so Kreuer, um die Situation weiter zu beobachten. Aktuelle Hinweise, dass der Zaun sich nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden könnte, liegen der Bezirksregierung nicht vor, wie An-dreas Nörthen, Sprecher der Abteilung Bergbau und Energie in NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg, dem GA auf Anfrage mitteilt. In der Vergangenheit seien aber immer mal wieder Teile des Zauns auf Anordnung der Bergbehörde erneuert worden.

Grund für die „positive Beurteilung“ des Plans durch die Gemeinde sind die Ausführungen zur Standsicherung der Nordböschung, die die Bezirksregierung Arnsberg gemacht hat. Die Böschung sei als Gewinnungsböschung hergestellt worden, da damals von einer Erweiterung des Tagebaus in Richtung Norden ausgegangen worden sei. Die Nordböschung entspreche demzufolge nicht den Maßgaben einer Endböschung und sei daher „nicht dauerhaft standsicher hergestellt“.

Erweiterung des Kiesabbaus Richtung Buschhoven unsicher

Um eine ausreichende Sicherheit zu erreichen, wird die Herstellung einer sogenannten Vorschüttung vorgeschrieben, die spätestens Ende März 2021 fertig sein muss. Das muss von einem Fachingenieur überwacht und dokumentiert werden. Unter anderem wird festgesetzt, dass die Krone der Vorschüttung auf 158,50 Meter NHN (Normalhöhennull) mit einer Breite von mindestens vier Metern bei einer Querneigung von drei bis fünf Prozent ausgeführt werden muss. Auf 149 Meter NHN muss ein mindestens drei Meter breiter, befahrbarer Weg geschaffen werden, um eventuell notwendige Arbeiten an der Böschung zu ermöglichen. Der Bereich der Rampe muss besonders gegen Erosion geschützt werden.

Ob es in Zukunft doch noch zu einer Erweiterung des Kiesabbaus Richtung Buschhoven kommt, ist weiterhin nicht sicher. Die Rheinbacher Kieswerke hatten dies per Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erreichen wollen. Die Klage war aber 2016 abgewiesen worden. Damit waren die Abbaupläne in Richtung Buschhoven vorläufig gestoppt. Aber es war Berufung zugelassen worden. Zum aktuellen Sachstand erklärte die Presserichterin am OVG Münster, Gu-drun Dahme, auf Anfrage, dass „die Berufung bisher nicht zugelassen“ sei. Es handele sich also erst um einen Antrag auf Zulassung der Berufung. „Wann darüber entschieden wird, kann im Moment noch nicht gesagt werden“, so Dahme. Dies unter anderem, weil das Verfahren an den erst vergangene Woche eingerichteten 21. Senat übergegangen sei, der sich erst einmal einarbeiten müsse.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort