Windräder in Odendorf Streit um neue Klage

Swisttal · Nach dem jüngsten Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, die Klage der Gemeinde Swisttal gegen den Bau der Windenergielieferanten abzulehnen, sind die Fraktionen in Swisttal uneins über das weitere Vorgehen.

 Dunkle Wolken sind über den Windrädern bei Odendorf aufgezogen. Wann sie in Betrieb gehen können, entscheiden die Gerichte.

Dunkle Wolken sind über den Windrädern bei Odendorf aufgezogen. Wann sie in Betrieb gehen können, entscheiden die Gerichte.

Foto: Mario Quadt

Es ist, als ließen die 75 Meter hohen Windräder bei Odendorf an manchen Tagen recht träge die Flügel hängen. Nach dem jüngsten Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, die Klage der Gemeinde Swisttal gegen den Bau der Windenergielieferanten abzulehnen, kommt es einem Blick in die Kristallkugel gleich, vorherzusagen, ob und wann die Anlagen – an einem Windrad fehlen wegen des vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster verhängten Baustopps noch die Flügel – in Betrieb gehen können. Der General-Anzeiger wollte wissen, wie es nach dem Richterspruch von Köln nun mit dem Projekt weitergeht.

Für Montag, 30. Mai, hat Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner (CDU) die Spitzen der Fraktionen zum Gedankenaustausch eingeladen. Die Juristin, die bei der Verhandlung anwesend war, glaubt fest daran, dass der juristische Weg in dem Rechtsstreit noch nicht zu Ende ist: Der Kölner Spruch weiche, so Kalkbrenner, „in einem entscheidungsrelevanten Punkt von der Rechtsauffassung des OVG Münster ab“. Demnach bestehe ein Klagerecht der Gemeinde bereits bei einer fehlerhaften Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Die UVP sei aber nach Auffassung des Münsterer Gerichts fehlerhaft gewesen, weil „dieses die unzutreffende Aussage enthielt, schützenswerte Artvorkommen lägen am Standort des geplanten Windparks nicht vor“, so dass eine UVP für das Vorhaben nicht erforderlich sei. Jüngste Untersuchungen hätten aber erneut Brutvorkommen der Grauammer im 500-Meter-Radius um den Windpark bestätigt.

Aus Sicht der CDU spielt die Bezirksregierung in Köln eine eher unglückliche Rolle in dem Rechtsstreit: „Die Feststellung der Bezirksregierung, dass eine UVP nicht erforderlich ist, führte zu dieser unerfreulichen Entwicklung, die verdeutlicht, wie wichtig die Ausweisung von Konzentrationszonen für Swisttal ist, um für die Zukunft weiteren Wildwuchs dieser Art kategorisch auszuschließen“, sagte CDU-Fraktionssprecher Bernd Großmann. Bezüglich einer weiteren Entscheidung sei aber die Urteilsbegründung abzuwarten.

Dass mit dem Urteil die Erfolgsaussichten geringer sind und der weitere Rechtsweg weitere Kosten verursacht, befürchtet Tobias Leuning, Pressesprecher der SPD im Gemeinderat. Dies gelte es jetzt abzuwägen. „Nach den Gesprächen mit der Bürgermeisterin und einer Bewertung der Fachanwaltskanzlei werden wir das Thema in der Fraktion ausgiebig diskutieren und die Auswirkungen sorgfältig bewerten“, sagte Leuning.

Die BfS werde „einer Klageerweiterung gegen den Windpark in Odendorf nicht zustimmen können“, meinte BfS-Fraktionschef Claus Nehring. Unter dem Aspekt der Einsparung von Steuermitteln sei die Klageerweiterung nicht zu vertreten. Den Artenschutz der Grauammer nannte Nehring „ein vorgeschobenes Argument“. Andere Maßnahmen zum Schutz der Natur seien deutlich sinnvoller als ein Abriss der vier Windräder.

Dass die Gemeinde in dem Verfahren gar kein Klagerecht besitzt, unterstrich Udo Ellmer, Fraktionssprecher der Grünen. „Wir stecken in der Haushaltssicherung, wollen aber Steuergelder an eine teure Sozietät verprassen, anstatt Gewerbesteuer über Windkraft einzunehmen“, erklärte Ellmer. Das Klageverfahren habe bisher den Steuerzahler so viel gekostet wie zweieinhalb Jahre Schulsozialarbeit.

Die Gemeinde prozessiere „letztlich auf Kosten heutiger Bürger sowie kommender Generationen, wobei der Ausgang eines Berufungsverfahrens sowieso völlig offen ist“, meinte Karl-Heinz Peters, Chef der Fraktion „Die Swisttaler“. Eine Berufung in „der nach unserer Ansicht chancenlosen Rechtsangelegenheit“, so Peters, unterstütze seine Fraktion nicht, unabhängig davon, wie die Anwaltskanzlei die Erfolgsaussichten einer Berufung darstellt.

Die FDP ist – vorbehaltlich der Überprüfung des Urteils durch den Fachanwalt – dafür, in die Berufung zu gehen, sagte FDP-Fraktionschefin Monika Wolf-Umhauer. „Das Kölner Urteil weicht von dem bisherigen Urteil des OVG in Münster ab. Es ist doch unüblich, dass die untere Instanz der oberen widerspricht.“

Enercon hält an Vorhaben fest

Der Windradbetreiber Enercon aus Aurich begrüßte auf GA-Anfrage die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die Klage der Gemeinde Swisttal abzuweisen. „Wir sehen uns damit in unserer Rechtsauffassung bestätigt“, sagte Pressesprecher Felix Rehwald.Da die Entscheidung jedoch noch nicht rechtskräftig sei und der Kommune die Möglichkeit gegeben wurde, in Berufung zu gehen, ist ein Zeitpunkt für die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen (WEA) „noch nicht absehbar“, so Rehwald. „Wir hoffen jedoch, dass die Gemeinde ein Einsehen hat und auf Rechtsmittel verzichtet, damit dieser bereits viele Jahre dauernde und nicht zielführende Rechtsstreit nunmehr ein Ende findet und wir zeitnah die WEA fertigstellen und in Betrieb nehmen können.“

Das Unternehmen sei „weiterhin gesprächsbereit“ und werde das Gespräch mit der Gemeinde suchen. „Unabhängig vom weiteren Vorgehen der Gemeinde sind wir jedoch gewillt, das Vorhaben zu Ende zu bringen“, kündigte der Enercon-Sprecher an.

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