Neubaugebiet in Swisttal Streit um Entwässerung „Am Burggraben“ geht weiter

Swisttal-Heimerzheim · Am südlichen Ortsrand von Heimerzheim entsteht das Neubaugebiet Am Burggraben. Dessen Regenwasser sehen viele Heimerzheimer mit großer Sorge: Falls es in die Swist abgeleitet wird, befürchten sie eine erhöhte Hochwassergefahr. Könnten Zisternen Abhilfe schaffen?

 Am südlichen Ortsrand von Heimerzheim entsteht ein Baugebiet. Umstritten ist die Entwässerung.

Am südlichen Ortsrand von Heimerzheim entsteht ein Baugebiet. Umstritten ist die Entwässerung.

Foto: Hans-Peter Fuss

Eigentümer im Neubaugebiet „Am Burggraben“ in Heimerzheim sollen Zisternen auf ihren Grundstücken bauen. Dieses Forderung soll die Gemeinde Swisttal im städtebaulichen Vertrag mit dem Investor festschreiben, und der soll das wiederum als Verpflichtung in die jeweiligen Kaufverträge aufnehmen. Darin waren sich die Fraktionen am Donnerstagabend im Planungs- und Verkehrsausschuss einig. Dies im Bebauungsplan festzuschreiben, sei laut Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner nach derzeitiger Rechtslage aber nicht möglich, weil „kein städtebauliches Erfordernis“ vorliege. Jetzt soll die Verwaltung für die nächste Sitzung des Gremiums ein Portfolio der technischen Möglichkeiten von Entwässerung zusammenstellen, einschließlich entsprechender Bilanzierung.

Wie schon in vorangegangenen Sitzungen des Planungsausschusses und im Rat im Dezember verfolgten wieder rund 50 Bürger die Diskussion. Sie sind in Sorge, dass eine Ableitung des Niederschlagswassers aus dem Neubaugebiet in die Swist zu einer erhöhten Hochwassergefährdung Heimerzheims führen könnte. Der Erftverband kam nach eigenen Berechnungen zu dem Ergebnis, dass weder die direkte Einleitung zusätzlichen Niederschlagswassers noch eine Rückhaltung mit gedrosselter Einleitung den Hochwasserscheitelwert der Swist beeinflussen würden.

Allerdings waren sich die Fraktionen einig, im Sinne der Bürger eine gezielte Vorsorgestrategie zu entwickeln im Hinblick auf künftige klimatische Veränderungen. Wegen der Komplexität der Thematik hatte die Gemeinde den Erftverband in Ergänzung zu dem Gutachten um weitere Ausarbeitungen und Konkretisierungen zu den Untersuchungsergebnissen gebeten. Schon vor der Präsentation gaben Ausschuss-Mitglieder Statements ab und wollten Fragen beantwortet haben. Werner Hahnenberg (CDU) bezeichnete die Werte des Gutachtens für veraltet, weil sie „nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen“ würden. Er wollte unter anderem wissen, ob die geplante Kanal-Unterquerung der Landstraße ausreichend dimensioniert sei für Starkregenereignisse oder ob es dann ein „Überschwemmungsszenario“ geben würde und das Wasser über die Landstraße laufe.

Monika Goldammer (FDP) wies darauf hin, dass das Gutachten zwar genehmigungsfähig sei, es Politik und Verwaltung allerdings keinen Schritt weiter bringe, weil es die Zukunft ausblende. „Ich kann nicht exakt beantworten, was in 50 oder 60 Jahren passiert. Das kann niemand“, sagte Christian Gattke, Leiter der Abteilung Flussgebietsbewirtschaftung des Erftverbandes. In seinem Vortrag unter dem Motto „Entwicklung von Starkregen im Erftverbandsgebiet“ sagte er, er könne keinen eindeutigen Trend feststellen, vielmehr zeige sich über die Jahrzehnte ein Auf und Ab.

Gattke listete aber eine Reihe von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zur Klimawandelanpassung auf, darunter unter dem Stichwort „Bauvorsorge“ hochwasserangepasstes Bauen und nachhaltigen Umgang mit Regenwasser. Horst Werner, Leiter Fachbereich Hydrologie bei der Erftverband aquatec GmbH, hatte seine Analyse, ob das anfallende Niederschlagswasser aus dem Neubaugebiet die Hochwassersituation negativ beeinflusst, um die Jahre 2010 bis 2019 ergänzt. Er stellte dar, es sei „keine signifikante Änderung mit oder ohne das Neubaugebiet“ festzustellen.

Bei der Frage „Überflutung durch Starkregenereignisse“ kam er zu dem Ergebnis, dass sich extreme Lokalniederschläge „nur in geringem Umfang“ auf das Hochwassergeschehen der Swist auswirkten. Sein Fazit: „Aus Hochwasserschutzgründen kann ich hier und heute nicht sagen, dass wir eine Rückhaltung brauchen. Aber ökologisch sinnvoll ist sie allemal.“ Dem schlossen sich die Fraktionen an. Nachhaltiger Umgang mit Wasser sei auch für künftige Grundstückseigentümer sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll.

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