Höhere Kosten für Vereine Nutzung der Dorfhäuser in Swisttal wird teurer

Swisttal · Die Politik der Gemeinde Swisttal beschließt höhere Entgelte, weist aber ein, dass es die erste Preisanpassung seit 2007 sei.

 Karneval im Odendorfer Dorfhaus: Ein Männerballett lässt Einblicke unter den Schottenrock zu und erntet frenetischen Jubel.

Karneval im Odendorfer Dorfhaus: Ein Männerballett lässt Einblicke unter den Schottenrock zu und erntet frenetischen Jubel.

Foto: Axel Vogel

Für die Dorfhäuser in der Gemeinde Swisttal fallen künftig um durchschnittlich 25 Prozent erhöhte Nutzungsgebühren an. Allerdings wird dabei nach Nutzungsgruppen differenziert, zum Beispiel ob es sich um private, gewerbliche oder externe Veranstalter beziehungsweise um Vereinsveranstaltungen mit oder ohne Einnahmen handelt.

So fallen etwa bei Anmietung des kompletten Dorfhauses Ludendorf für eine Vereinsveranstaltung ohne Einnahmen 70 Euro an, für Vereinsveranstaltungen mit Einnahmen 130 Euro, bei Veranstaltungen von Privaten aus dem Gemeindegebiet 200 Euro. Für gewerbliche und externe Veranstaltungen muss in allen Dorfhäusern ein Aufschlag von 300 Prozent gezahlt werden, im Falle des Beispiels Ludendorf sind das künftig 450 Euro. Um ein Umgehen dieser Regelung für Auswärtige zu vermeiden, muss der Veranstaltende auch der Anmietende und Haftende sein. Das haben die Fraktionen im Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss (HFB) jetzt einstimmig beschlossen. Die abschließende Zustimmung des Gemeinderats in seiner Sitzung am 16. Juni vorausgesetzt, sollen die neuen Tarife am 1. August in Kraft treten.

Tarife für Dorfhäuser seit über 12 Jahren nicht erhöht worden

Seit 2007 waren die Entgelttarife für die Dorfhäuser nicht mehr angepasst worden. Und das bei gleichzeitig angestiegenen Kosten für Energie, Material, Löhne für Gebäudereinigung und technische Wartung. Deshalb sei eine Anpassung der Gebühren notwendig, waren sich Verwaltung und Fraktionen einig. Und auch darin, dass die Gebühren in Zukunft regelmäßiger an die Inflation angepasst werden sollen.

„Das Thema hatten wir schon länger auf der Agenda“, sagte Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner in der Sitzung des HFB. „Die entsprechenden Entgeltvorschläge haben wir mit den Ortsvorstehern und mit den jeweiligen Vereinen debattiert. Das jetzige Ergebnis wird von ihnen zwar nicht bejubelt, aber akzeptiert.“

Einige Ortsteile sind von der Neureglung ausgenommen

Ausgenommen von der neuen Gebührenordnung sind die Dorfhäuser in Essig, Miel und Ollheim, die von Vereinen vor Ort in Eigenregie geführt werden. „Sie sollen ihre Preise frei gestalten. Sie sollen aber nicht unter denen der Gemeinde liegen“, erläuterte die Bürgermeisterin. Wie Johanna Bienentreu (Grüne) sagte, die gleichzeitig Vorsitzende des Bürgervereins als Träger des Essiger „Josef-Bienentreu-Hauses“ ist, entsprechen die Gebühren für dieses Bürgerhaus denen der Gemeinde.

Für eine Reihe von Veranstaltern ist die Nutzung der Dorfhäuser gebührenfrei, zum Beispiel für die Swisttaler Schulen, die Ortsausschüsse bei Veranstaltungen für Senioren und Kinder oder zur Kirmes. Sofern keine Einnahmen erzielt werden, sind auch Veranstaltungen von Kitas, Übungsstunden und Sportveranstaltungen von Vereinen, Volkshochschule und Musikschule kostenfrei sowie für Swisttaler Organisationen mit sozialen, kirchlichen oder kulturellen Zwecken, wenn die Einnahmen für entsprechende Zwecke verwendet werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort