Putenmastanlage in Euskirchen Minister antwortet der Gemeinde Swisttal

SWISTTAL · Die Gemeinde Swisttal hat inzwischen eine Antwort von NRW-Umweltminister Johannes Remmel zu ihren Bedenken bezüglich der Putenmastanlagen erhalten, wie Pressesprecher Bernd Kreuer auf Anfrage sagte. Zu Bio-Aerosolen teilt Remmel mit, dass laut seinem Erlass vom 19. Februar mangels allgemein verbindlicher Immissionswerte die Behörden selbst "bei Vorliegen von hinreichenden Anhaltspunkten im Einzelfall entscheiden", ob die Belastung zumutbar sei.

Er verweist zudem auf eine Änderung im Baugesetzbuch zur Intensiv-Tierhaltung. Dort werde eine "Kumulationsregelung" (Anhäufung von Betrieben für Massentierhaltung) berücksichtigt. Demnach seien Anlagen auf demselben Betriebs- oder Baugelände sowie zeitgleich errichtete Vorhaben als "kumulierend" zu werten, nicht aber nachträglich neue Betriebe mit einem bestehenden Betrieb. Sprich: Somit trifft Kumulation auf die beantragte Anlage in Palmersheim nicht zu.

Auch die Initiative "Frischluft statt Tierfabriken" hat eine Antwort vom Petitionsausschuss des Landtags erhalten. Laut Sprecherin Monika Wolf-Umhauer könne demnach der Forderung nach einem Verbot der Mastanlagen derzeit nicht entsprochen werden.

Es seien keine Hinweise erkennbar, dass unzulässige Immissionen von den bestehenden Anlage ausgingen beziehungsweise, dass das laufende Genehmigungsverfahren nicht rechtmäßig durchgeführt worden sei. Auch der Landrat des Kreises Euskirchen, Günter Rosenke, hat laut Wolf-Umhauer zu einem umfangreichen Fragenkatalog der Initiative Stellung genommen. Er verweist ebenfalls auf das noch ausstehende Gutachten des Lanuv (siehe Haupttext).

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